(03.07.2002)
Übersetzt aus dem Französischen


Der Europarat in Straßburg veröffentlichte am 30. Mai 2002 die neuen Empfehlungen von Menschenrechtskommissar Gil-Robles zur Wahrung der Rechte des Einzelnen bei Festnahme und Inhaftierung anlässlich sog. "Säuberungsaktionen" in der Tschetschenischen Republik.


1. "Die Behörden sollten alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Bestimmungen der Verordnung Nr. 46 des Generalstaatsanwalts der Russischen Föderation und des von General Moltenskoi erlassenen Befehls Nr. 80 bei der Überprüfung des gemeldeten Wohnsitzes (propiska) im Verhältnis zum Aufenthaltsort in der Tschetschenischen Republik, d.h. sog. "Säuberungsaktionen" der Streitkräfte, tatsächlich eingehalten und mögliche Verstöße gegen diese Bestimmungen streng bestraft werden.
2. Der Generalstaatsanwalt sollte nach Artikel 22 des Verfassungsgesetzes der Föderation (N 168-FZ vom 17. November 1995 über die Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation) Sorge tragen, dass die zivilen Staatsanwälte praktischen Zugang zu allen Einrichtungen, einschließlich militärischer Stellungen, erhalten, in denen Zivilisten inhaftiert sind, um sicherzustellen, dass die Bürger bei Festnahme und Inhaftierung einer Zivilperson durch Soldaten oder auf dem Gelände einer militärischen Stellung auch tatsächlich in den Genuss der verfassungsmäßig garantierten Rechte kommt.
3. Zur Umsetzung der genannten Empfehlungen und zur wirksamen Wahrung der Menschenrechte könnte der Generalstaatsanwalt im Rahmen seiner Regelbefugnis einen speziellen Mechanismus der Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen zivilen und militärischen Staatsanwälten in Tschetschenien einrichten. So könnten z.B. gemischte Gruppen, die aus einem zivilen und einem militärischen Staatsanwalt bestehen, gebildet werden, die gemeinsam in einer militärischen Stellung auftreten, um bei einer Untersuchung miit den Inhaftierten zusammenzutreffen und gegebenenfalls auf der Grundlage ihrer jeweiligen Zuständigkeit ein rechtliches Verfahren gegen diese einzuleiten bzw. die strafrechtliche Verfolgung möglicher Verstöße der Soldaten bei der Festnahme von Zivilisten aufzunehmen.
4. Die materiellen und personellen Mittel der zivilen Staatsanwalt sollten verstärkt werden, damit diese ihre Kontroll- und Ermittlungssaufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann.
5. Die notwendigen Maßnahmen sollten ergriffen werden, um den Angehörigen der Inhaftierten und gegebenenfalls auch den aktiv mit der Wahrung der Menschenrechte in Tschetschenien befasst NROs die Möglichkeit zu geben, sich über den Verbleib der bei Aktionen zur Überprüfung des gemeldeten Wohnsitzes (propiska im Verhältnis zum Aufenthaltsort in Tschetschenien festgenommenen und/oder inhaftierten Personen zu informieren."

Alvaro Gil-Robles
Kommissar für Menschenrechte des Europarats

Straßburg, den 30. Mai 2002


Weitere Informationen finden Sie auf der website des Europarats:www.commissioner.coe.int/docs/CommDH-Rec(2002)1_F.htm
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