Amnesty International soll Chodorkovskij und Lebedev als Gewissensgefangene anerkennen
Als Gewissensgefangene gelten Personen, die durch äußere Umstände wie Haft o.ä. gehindert werden, das Recht auf freie Meinungsäußerung auszuüben und die Anwendung von Gewalt weder billigen noch dazu aufrufen.