Der Gerichtshof hat die Klage Chodorkovskijs gegen die russische Willkürjustiz in wesentlichen Teilen abgewiesen.


Der Prozess gegen den Kläger sei nicht politisch motiviert.
Allerdings erkannten die Richter die Verletzung des Verbots unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung aufgrund der Bedingungen während der Untersuchungshaft Chodorkovskijs und dessen Behandlung im Gerichtssaal einstimmig an.
Das Urteil muss als Niederlage Chodorkovskijs in der Auseinandersetzung mit der russischen Justiz gewertet werden.
Das russische Menschenrechtsportal hro.org ergänzt dazu, das Gericht habe in den Schlussfolgerungen zu seinem Urteil, das sich auf die erste, vor sieben Jahren eingereichte Klage (von inzwischen ingesamt vier Klagen) Chodorkovskijs bezieht, durchaus gewisse Zweifel an den Umständen und eigentlichen Motiven der Strafverfolgung geäußert, eindeutige Beweise hätten ihm jedoch nicht vorgelegen.
31.05.2011/01.06.2011

Mehr unter http://www.khodorkovskycenter.com und http://www.hro.org/node/11224
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