Der Moskauer Aktivist Denis Bacholdin, der im Herbst 2014 in die Ukraine emigrierte, befindet sich seit März 2017 in Brjansk in Untersuchungshaft. Er wird der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung beschuldigt (Art. 282, Abschn. 2 des StGB der RF). Ihm drohen bis zu 6 Jahren Freiheitsentzug. Es wird behauptet, Bacholdin sei während seines gesamten Aufenthalts in der Ukraine Mitglied des in Russland verbotenen „Rechten Sektors“ gewesen.

Bacholdin wurde auf dem Weg zu seiner Mutter nach Russland im Grenzgebiet festgenommen. Nach eigenen Aussagen wurde er mit Handschellen an einen Heizkörper gebunden und auf Beine und Kopf geschlagen, man forderte von ihm ein Geständnis. Bacholdin verweigerte dies jedoch und lehnte eine Mitarbeit bei den Ermittlungen ab. Einziger momentaner Anklagepunkt ist die Mitgliedschaft im „Rechten Sektor“.

Die Untersuchungen wurden nachlässig geführt: Als Beginn des „Verbrechens“ setzte man den 24. Oktober fest (das ist der Tag, an dem Bacholdin die weißrussisch-ukrainische Grenze passierte), obwohl der „Rechte Sektor“ erst am 17. November 2014 durch das Oberste Gericht der RF verboten wurde.

Das Menschenrechtszentrum Memorial prüfte die Entscheidung des Obersten Gerichts zum Verbot des „Rechten Sektors“ und kommt zu dem Schluss, dass dessen Argumente keiner Kritik standhalten: Grundlage des Verbots sind Mutmaßungen und ungeprüfte Fakten einschließlich eines gefälschten Schreibens von Dmytro Jarosch an Doku Umarov, dessen Urheberschaft der „Rechte Sektor“ dementiert. Das Menschenrechtszentrum Memorial ist der Auffassung, dass ein Verbot, welches auf solche Weise zustande gekommen ist, einer Strafverfolgung nicht zugrunde liegen kann.

Das Menschenrechtszentrum Memorial vertritt die Ansicht, dass Denis Bacholdin ohne tatsächliche Rechtsverletzung die Freiheit entzogen wurde und fordert seine Freilassung.

Die Anerkennung von Personen als politische Gefangene durch Memorial bedeutet keine Übereinstimmung oder Billigung mit deren Ansichten, Äußerungen und Handlungen.

Übersetzung: Nicole Hoefs-Brinker

17. November 2017

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