Das Menschenrechtsorganisation „Komitee zur Verhinderung von Folter“ wurde auf Forderung des Russischen Justizministeriumswegen der Weigerung sich als „Ausländischen Agenten“ zu bezeichnen, mit einer Strafzahlung von 400 000 Rubel (ca. 5.800 Euro) belegt. Das berichtet der Leiter der Organisation Igor Kaljapin.

Das Komitee zur Verhinderung von Folter hatte früher unter der Bezeichnung „Komitee gegen Folter“existiert. Vor zwei Jahren schon hatten sich die Menschenrechtler unter der geänderten Bezeichnung neu registriert, um sich nicht als „ausländischer Agent“ kennzeichnen zu müssen. Gegenwärtig wird das rückgängig gemacht, und die Nischni Nowgoroder Organisation firmiert wieder unter ihrem ursprünglichen Namen. Somit wurde die Strafe gegen eine Organisation verhängt, die sich - nach den Worten Kaljapins – schon seit zwei Monaten im Stadium der Liquidation befindet.

„Ich kann diese nekrophilen Neigungen des Justizministeriums nicht nachvollziehen“, teilte Igor Kaljapin einem Korrespondent von Radio Svoboda mit. „Sobald wir das Prozedere der Liquidation einer weiteren juristischen Person starten, erinnern sie sich plötzlich und beginnen beharrlich daran zu arbeiten, eine tote Organisation zu bestrafen. Offenbar erfüllt man so das Plansoll an Repressionen.“

Der Menschenrechtler bemüht sich, jene zu beruhigen, die sich um das Schicksal einer der heute bekanntesten Menschenrechtsorganisationen Russland Gedanken machen: „Keine Sorge, alles ist in Ordnung. Wir verschwinden nirgendwo hin. Seit dem 19. Juli 2017 arbeiten wir wieder als Komitee gegen Folter. Wir sind zu unserer ursprünglichen Bezeichnung zurückgekehrt. Wir sind keine ‚ausländischen Agenten‘, macht euch keine Sorgen“, resümiert Igor Kaljapin.

Übersetzung: Nicole Hoefs-Brinker

22. November 2017
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