Die Juristen, die vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Interessen der NGOs vertreten, die in Russland zu „Ausländischen Agenten“ erklärt wurden, haben im Namen der insgesamt 61 NGOs ein gemeinsames Dokument als Reaktion auf die Position der russischen Behörden vorbereitet. Unter ihnen ist Kirill Koroteev, Jurist beim Menschenrechtszentrum Memorial. Im Interview erklärt Koroteev das Hauptziel der Klage in Straßburg, was in den letzten fünf Jahren mit den antragstellenden Organisationen passiert ist und warum der Begriff „Ausländischer Agent“ so verwerflich ist.

 

Wir veröffentlichen das Interview gekürzt.

 

Was war das Hauptziel der Klage beim EGMR? Eine Entschädigung? Gezahlte Strafen zurückzuerhalten oder die Anerkennung eines Verstoßes gegen die Menschenrechtskonvention?

Die Kompetenzen des EGMR liegen in erster Linie in der Feststellung einer Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Und das ist es, was wir vor allem vom Gerichtshof wollen. Der Gerichtshof kann das russische Gesetz weder abschaffen noch verändern, er kann nur feststellen, an welcher Stelle das Gesetz problematisch ist. Wir behaupten, dass bereits die Existenz eines Gesetzes, das professionelle NGOs als Feinde und Spione bezeichnet, die Menschenrechtskonvention verletzt. Wir setzen darauf, dass der Gerichtshof eine Verletzung der Konvention in diesem Punkt feststellt und die Behörden in Ausführung dieser Entscheidung das Gesetz aufheben. Verbessern kann man es nicht.

Laut Gesetz gelten als „Ausländische Agenten“ die Organisationen, die eine Finanzierung aus dem Ausland erhalten und sich politisch betätigen. Warum erschreckt dieser Status die NGOs so?

Diejenigen, die in dem Thema drin sind, haben sich schon lange daran gewöhnt – ihre Haut ist dicker geworden, die Empfindlichkeit geringer. Die aber, die das nicht sind, können vielleicht noch mit größerer Unbefangenheit erkennen, dass „Ausländischer Agent“ ein Terminus aus dem Vokabular unserer Vergangenheit, der 30er Jahre, ist. In vielen Wörterbüchern des Russischen ist die erste Bedeutung dieses Wortes Spion. Der besondere Jesuitismus, der in dem Gesetz steckt, besteht darin, dass er von den Organisationen verlangt, dass sie sich selbst als „Ausländische Agenten“ bezeichnen, was in der Übersetzung aus der Bürokratensprache folgendes heißt: Die Organisationen müssen erklären, dass sie Feinde und Spione sind. Hinzu kommt auch die Hervorhebung des völlig irrsinnig definierten Begriffs „politische Tätigkeit.“ Nach dem Gesetz von 2012 bedeutet dies nicht die Teilnahme an Wahlen oder die Unterstützung von Kandidaten, nein, jeder beliebige Text auf einer Website kann „politische Tätigkeit“ sein! Wenn die russischen Behörden behaupten, dass damit die ausländische Finanzierung politischer Tätigkeit kontrolliert wird, dann ist das natürlich auch nicht wahr. Einschränkungen bis hin zur Liquidierung, wie sie viele Organisationen hinnehmen mussten, sind gemäß Europäischer Menschenrechtskonvention unzulässig, solange es nicht um Aufrufe zur Gewalt geht. Im Großen und Ganzen überprüft der EGMR vor allem die Motive, die die Behörden für die Einführung der Beschränkungen haben.

Noch vor kurzem gab es ziemlich oft Nachrichten zum Eintrag von Organisationen in das Register „Ausländischer Agent“. Zurzeit herrscht praktisch Stille. Womit hängt das zusammen?

Erstens ist das Register gut gefüllt. Und zweitens haben sich die Aufgaben der Behörden offenbar geändert. Alle zu vernichten, die im Register stehen, macht keinen großen Sinn, weil man über die durchgeführten Prüfungen Rechenschaft ablegen und entsprechend das Personal halten muss, das Dokumente bewertet. Die Intensität ist zweifellos geringer geworden. Ich glaube, dass die Klage 2017 dazu beigetragen hat, die Intensität zu senken; das heißt, das Justizministerium hat erkannt, dass weitere Maßnahmen eine Stärkung der Position des Antragstellers bedeuten.

Im derzeitigen Stadium informieren Sie den EGMR, welche Veränderungen es bei den Organisationen gegeben hat. Seit dem Moment der ersten Klage sind fünf Jahre vergangen. Wie hat sich das Schicksal der NGOs seither verändert?

Das ist völlig unterschiedlich. Die einzige, die nicht in das Register aufgenommen wurde, ist die Moskauer Helsinki Gruppe, aber nur weil sie auf ausländische Finanzmittel verzichtet hat. Golos zum Beispiel hat der Verzicht auf ausländische Finanzierung nicht vor dem Eintrag ins Register bewahrt. Viele Organisationen, die registriert wurden, wurden aufgelöst – das sind keine Einzelfälle. Die ersten, die einem einfallen, sind das Anti-Diskriminierungszentrum Memorial in St. Petersburg und die LGBT-Organisation Vychod. Außerdem das Komitee gegen Folter, aber die Leute arbeiten trotzdem weiter. Das scheint mir das Wichtigste und nicht so sehr, in welcher Form die Organisationen im Verzeichnis der juristischen Personen stehen.

Die Juristen ersuchen den EGMR um eine Kompensation der Geldstrafen, die über die NGOs verhängt wurden. Von welchen Summen sprechen wir hier?

Das ist bei jeder Organisation anders. Die Geldbußen sind natürlich spürbar. Es gab Organisationen, denen es gelang, sich gegen die Geldstrafen zu wehren. Das Gesetz hat vor allem die kleineren Organisationen getroffen: Angenommen, das Jahresbudget liegt bei 10.000 Euro, dann betragen die Kosten für die Einhaltung des Gesetzes ein Viertel des Budgets oder mehr. Die Einzigen, die die genaue Summe kennen können, sind das Justizministerium oder die Verwaltung der Föderalen Kasse.

Soweit ich weiß, bleibt Ihnen nicht viel Zeit, um auf die Position der russischen Behörden zu antworten, die keinerlei Gesetzesverstoß im Agentengesetz entdecken können. Höchstwahrscheinlich wird der EGMR 2019 seine Entscheidung verkünden und sich auf Ihre Seite stellen. Und dann? Die „NGO-Agenten“ werden ihre Kompensationen erhalten und das war’s? Alle gehen nach Hause?

Man darf die Macht deklarativer Entscheidungen internationaler Gerichte nicht unterschätzen. Allein die Tatsache einer solchen Entscheidung (und ich habe bezüglich einer schnellen und vollständigen Umsetzung der Entscheidung des EGMR durch die russischen Behörden keine Illusionen), die Bedeutung der Analyse und Schlussfolgerungen des EGMR sind allen schnellen Erwartungen überlegen. Eine solche Bestandsaufnahme durch das EGMR wird über viele Probleme des russischen Rechtssystems durchgeführt. Wahrscheinlich aber wird erst die zukünftige Generation die Früchte der Straßburger Analyse ernten können. Ich denke, wir müssen die Dinge perspektivisch betrachten. 1965, während des Prozesses gegen Sinjawski und Daniel schrieb Aleksandr Jessenin-Volpin seinen berühmten Apell: „Respektiert die sowjetische Verfassung.“ Aber im Ernst: 1965 gab es keine Möglichkeit, die Normen des Verfassungs- und Völkerrechts zu wahren. Trotzdem haben sich die Dinge in etwas mehr als 20 Jahren ganz wesentlich geändert. Mir scheint, dass die Veränderungen heute trotz allem noch schneller vor sich gehen, deswegen ist es unnötig, sich auf die Existenzform der NGOs als juristische Person zu konzentrieren. Das sind lebendige Menschen mit ihren Ideen und ihrer Arbeit. Die können sie in unterschiedlicher Form tun. Wie sagte Konstantin Arbenin: „Zaren geraten in Vergessenheit – Wir aber sind aber immer noch alle da.“

 

Erschienen am 9. März 2018

 

Übersetzung: Nicole Hoefs-Brinker

 

 

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