Bischof Grigorij Michnow-Wajtenko, der für die orthodoxe Kirche Gefangene betreut, die in russischen Strafvollzugsanstalten einsitzen, ist der Besuch von Oleg Sentsov verweigert worden. Häftlinge sind gesetzlich berechtigt, Besuche von Geistlichen zu erhalten. Bischof Grigorij hatte sich zu diesem Zweck nach Salechard in die Ortschaft Charp begeben, wo sich das Lager befindet.

Der Leiter der Strafanstalt sei ihm sehr freundlich begegnet, bis er erfahren habe, wen er aufsuchen wolle. „Appelle an Gesetz, Vernunft, Gewissen und Barmherzigkeit“ seien erfolglos gewesen. Mit der Bemerkung „Ich sehe keinen Sinn darin, dass Sie Oleg Sentsov treffen“ wurde der Geistliche abgefertigt und umgehend herauskomplimentiert. Eine Reaktion auf seine Beschwerden gegen die Besuchsverweigerung, die einen eindeutigen Gesetzesverstoß darstellt, sei nicht erfolgt. Der Leiter des Menschenrechtsrats beim Präsidenten Michail Fedotov wurde über den Vorfall informiert.

Am 4. August wurde dann einem Geistlichen aus der Stadt Labytnangi erlaubt, Sentsov zu besuchen.

Vertretern von Amnesty International war der Zugang zu Sentsov ohne Angabe von Gründen verweigert worden. Angesichts des seit dem 14. Mai andauernden Hungerstreiks von Sentsov wollten ein Amnesty-Vertreter gemeinsam mit einem unabhängigen medizinischen Gutachter sich ein Bild von seinem Gesundheitszustand machen. Der stellvertretende Leiter des Vollzugsdienstes Valerij Balan betonte in seinem Schreiben an Amnesty, der Gesundheitszustand Sentsovs sei stabil.

3./4. August 2018

 

 

 

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