Erklärung des Menschenrechtszentrums Memorial vom 9. April 2019

Im November 2018 attackierten und enterten russische Militärs drei Schiffe der ukrainischen Flotte, die auf dem Weg zu ukrainischen Häfen die Straße von Kertsch passieren wollten. Alle ukrainischen Soldaten auf den Schiffen wurden verhaftet, drei von ihnen verwundet. Das FSB beschuldigte die Matrosen des Nachbarlandes, „die Staatsgrenze der RF in einer organisierten Gruppe widerrechtlich überschritten zu haben“ (Art. 322 Abschn. 3 des StGB der RF, darauf stehen bis zu sechs Jahren Freiheitsentzug).

Die Legitimität der Okkupation und Annexion der Krim 2014 ist international nicht anerkannt. Das Gleiche gilt für den daraus folgenden russischen Anspruch auf eine 12-Meilen-Zone von der Küste der Krim aus, in die sich die ukrainischen Matrosen am 25. November 2018 begeben haben. Somit kann die Beschuldigung der ukrainischen Soldaten, diese „Grenze“ verletzt zu haben, vom internationalen Recht aus nicht als berechtigt gelten.

Außerdem haben die ukrainischen Schiffe zuvor über ihre Absicht informiert, die „Grenze“ zu passieren. Dies bestätigen sowohl Russland als auch die Ukraine.

Das UN-Seerechtsabkommen, das Russland ratifiziert hat, gestattet es Küstenstaaten nicht, ausländischen Schiffen willkürlich die friedliche Durchfahrt von Meerengen zu untersagen, und der russisch-ukrainische Vertrag zur „Zusammenarbeit bei der Nutzung des Asowschen Meeres und der Meerenge von Kertsch“ bestimmt, dass „Kriegsschiffe unter der Flagge der Russischen Föderation oder der Ukraine im Asowschen Meer und der Straße von Kertsch freie Schifffahrt haben“. Angesichts dieser Bestimmungen, die Bestandteil des russischen Rechts sind, gehen wir davon aus, dass sich die ukrainischen Schiffe auch nach russischer Gesetzgebung keines strafbaren, illegalen Grenzübertritts schuldig gemacht haben.

Wir sind mit den Experten für internationales humanitäres Recht darin einig, dass der Zwischenfall von Kertsch einen internationalen Militärkonflikt darstellt, und dass die festgenommenen ukrainischen Matrosen Kriegsgefangene sind.

Nach internationalem humanitärem Recht können die Matrosen und Offiziere für die Tatsache ihrer Beteiligung am Militärkonflikt nicht nach dem Strafgesetz des sie inhaftierenden Gegners zur Rechenschaft gezogen werden. Sie stehen unter dem Schutz der Dritten Genfer Konvention über die Behandlung von Kriegsgefangenen und zusätzlichen Protokollen, die Russland und die Ukraine ratifiziert haben. Diese Meinung vertreten auch das UNO Hochkommissariat für Menschenrechte sowie die Parlamentarische Versammlung des Europarats (PACE).

Das Menschenrechtszentrum Memorial hält die Kriegsgefangenen (es folgen 24 Namen) für politische Gefangene. Es fordert die Einstellung ihres Verfahrens und ihre Freilassung, bis dahin sind sie entsprechend den Bestimmungen der Dritten Genfer Konvention zum Umgang mit Kriegsgefangenen zu behandeln.

 

Die Anerkennung von Personen als politische Gefangene bedeutet nicht, dass das Menschenrechtszentrum Memorial ihren Auffassungen und Äußerungen zustimmt und ebensowenig, dass es ihre Aussagen und Handlungen billigt.

 

13. April 2019

 

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