Repressalien gegen Memorial Perm - Strafverfahren eingeleitet

Vom 5. bis 11. August 2019 unternahmen Freiwillige unter der Leitung von Memorial Perm im Kreis Kudymkar in der Region Perm die Exkursion „Auf Flüssen des Gedenkens“.

Diese Exkursionen sind in der Region Perm längst zur Tradition geworden – sie finden seit gut 20 Jahren jeden Sommer statt. Zum Teil schwer zugängliche Standorte ehemaliger Lager werden aufgesucht, Friedhöfe gepflegt, Gedenkzeichen errichtet und vieles mehr.

Im Unterschied zu anderen Orten verlief die Aktion im Kreis Kudymkar jedoch nicht ungestört.

Die Teilnehmer hatten sich nach Galjaschor – eine seit 40 Jahren nicht mehr bewohnte, nur mit einem Traktor erreichbare Ortschaft - begeben, um einen Friedhof litauischer und polnischer Sondersiedler zu pflegen. In Velva-Basa und in Schavrol sollten Gedenkzeichen aufgestellt werden. In Velva-Basa wurde dies verhindert - eine lokale Verwaltungsangestellte erklärte, die erforderliche Genehmigung dafür liege nicht vor.

In Galjaschor tauchte abends die Polizei auf. Die Expeditionsteilnehmer wurden Verhören unterzogen, einige bis um zwei Uhr nachts. Man drohte ihnen mit einem Strafverfahren, da sie gesetzwidrig gerodet hätten, obwohl sie keinerlei Bäume gefällt hatten: „Wir haben den Rasen beim Mahnmal gemäht, den Friedhof in Ordnung gebracht, Dürrholz beseitigt, den Grabstein gesäubert. Und wir haben den Zaun repariert, der durch Sturmschäden - durch umgestürzte Bäume - zerstört worden war“ – so Robert Latypov von Memorial Perm. Die tatsächlich vorhandenen Baumstümpfe stammten von Bäumen, die schon vor langer Zeit gefällt wurden, „und der Förster hat dies in unserem Beisein der Polizei mitgeteilt“ (Latypov).

Am Tag darauf kam die Polizei erneut und vernahm auch die Litauer, die an der Expedition teilgenommen hatten. Die litauische Initiativgruppe wandte sich in diesem Zusammenhang an die litauische Botschaft in Russland.

Inzwischen wurde ein zweites Strafverfahren eingeleitet, und zwar gegen den Gastgeber, der die litauischen Exkursionsteilnehmer bei sich untergebracht hatte. Angeblich seien sie nicht ordnungsgemäß registriert worden. Dafür drohen ihm bis zu drei Jahren Freiheitsentzug.

 

23. August 2019

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