Erklärung des Menschenrechtszentrums Memorial                                  

Die deutschen Behörden verweigern Mochmad Abdurachmanov, Bruder von Tumso Abdurachmanov, dem bekannten Blogger und beständigem Kritiker des Regimes des tschetschenischen Führers Ramzan Kadyrov, Asyl. Nach Meinung der deutschen Migrationsbehörde könnte Mochmad und seine Familie im unermesslich großen Russland Schutz suchen. Wir wissen nicht, was sich hinter dieser Verweigerung verbirgt – die zynische Ignoranz grundlegender Prinzipien von Menschenrechten oder eine völlige Inkompetenz von Gerichten und Beamten.

Das Menschenrechtszentrum Memorial (PZ) ist der Ansicht, dass Tumsos Verwandten eine reale Gefahr droht und ihre Rückkehr in die Heimat inakzeptabel ist. Es ist offensichtlich, dass eine Ausweisung dem Regime Kadyrovs die Möglichkeit gewährt, Familienangehörige von Tumso als Geiseln zu nehmen, um den Blogger zum Schweigen zu zwingen. Die Frist, innerhalb derer Mochmad Abdurachmanov und seine Familie sich in Deutschland in relativer Sicherheit aufhalten können, läuft bald ab. Am 26. August 2019 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Antrag von Mochmad auf politisches Asyl in Deutschland abgelehnt und verlangt, dass er das Land innerhalb eines Monats verlässt.

Zuvor, am 5. November 2018 hatte der Verwaltungsgerichtshof in Bayreuth bereits einen Asylantrag abgelehnt und erklärt, dem Antragsteller drohe in der Tschetschenischen Republik keine Gefahr. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte einer ähnlichen Behauptung eines Gerichts niederer Instanz nicht zugestimmt, war aber der Ansicht, dass Mochmad Abdurachmanov in anderen Regionen Russlands sicher leben kann. Abgelehnt wurde ebenfalls der Asylantrag der Gattin Mochmads, Marjam Gazieva, sowie der seiner Mutter Raisa Chasarova. Marjam und Mochmad haben ein kleines Kind, dass in Deutschland zur Welt gekommen ist. Von ihnen forderte man ebenfalls innerhalb eines Monats das Land zu verlassen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichthofes kann nicht angefochten werden.

12. September 2019

 

Hintergründe:

Die Abdurachmanovs flohen im November 2015 aus Tschetschenien wegen eines Konflikts von Tumso Abdurachmanov mit einem Verwandten Ramzan Kadyrovs, der zu diesem Zeitpunkt Leiter des Regierungsapparats der Tschetschenischen Republik war. Nachdem ein Asylantrag zunächst in Griechenland abgelehnt worden war, kam die Familie im Mai 2017 nach Deutschland. Tumso selbst befindet sich derzeit mit Frau und Kindern in einem europäischen Land und bemüht sich dort um Asyl. Ein Antrag auf Asyl in Polen wurde bereits abgelehnt. Nach seiner Ausreise aus Tschetschenischen begann Tumso Abdurachmanov einen Blog zu schreiben, in dem er das Kadyrov-Regime kritisiert und der in Tschetschenischen und anderen Kaukasusrepubliken sehr schnell populär wurde. Daraufhin drohte ihm der Vorsitzende des tschetschenischen Parlaments, Magomed Daudov, öffentlich mit Blutrache. Mochmad beteiligte sich in Deutschland an Veranstaltungen der tschetschenischen Diaspora zur Unterstützung von politischen Gefangen in Russland sowie der tschetschenischen Republik. Er ist in Deutschland der offizielle Vertreter der Wohltätigkeits- und Menschenrechtsorganisation VAYFOND, deren Führung die Regierung Tschetscheniens scharf kritisiert. Das Menschenrechtszentrum Memorial betont, dass Mochmad Abdurachmanov und seiner Familie in ganz Russland ernsthafte Gefahr droht. Die Machthaber Tschetscheniens haben unter völliger Duldung der russischen Behörden bereits mehrfach mit ihren Gegnern außerhalb der Grenzen der Republik abgerechnet.

Jegliches Andersdenken, jegliche kritische Äußerung zur Regierungslinie gilt in Tschetschenien als feindliche Handlung und wird grausam bestraft. Im Fall einer Rückkehr gibt es für Mochmad Abdurachmanov innerhalb der Grenzen Russlands keine Sicherheit, in keiner Region des Landes ist er vor Verfolgung geschützt. Diese Umstände sollten den Personen, die über das Schicksal der Familie Abdurachmanov entscheiden, bekannt sein. Russische und internationale Menschenrechtsorganisationen berichten regelmäßig darüber. Die OSZE berichtete zuletzt 2018 über systematische und grobe Verletzungen der Menschenrechte in Tschetschenien. Die Grundrechtecharta der Europäischen Union gestattet ebenfalls keine Ausweisung von Menschen in Länder, in denen ihnen Folter und Erniedrigung droht. Es stellt sich heraus, dass alle richtigen Entscheidungen der OSZE und der Europäischen Union, die hohen europäischen Grundsätze und Standards nicht den Widersprüchen mit der Realität standhalten.

 

 

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