Am 26. November hat ein Moskauer Bezirksgericht Memorial International erneut zu einer Strafzahlung in Höhe von 500.000 Rubeln verurteilt. Der Anlass war der übliche – die angeblich fehlende Markierung der Organisation als „ausländischer Agent“, diesmal auf Publikationen, die am Stand der internationalen Buchmesse in Moskau im September präsentiert wurden.

Nach einer Überprüfung durch Vertreter der Staatsanwaltschaft, die sich zunächst als „interessierte Besucher“ ausgegeben hatten, war ein entsprechendes Verfahren eingeleitet worden. Die Materialien, deren fehlende Kennzeichnung Memorial zur Last gelegt wird, wurden zum Teil lange vor dem Inkrafttreten des „Agentengesetzes“ (im Jahre 2012) veröffentlicht. Der Katalog des Museums von Memorial International beispielsweise erschien bereits im Jahre 1998.

 

26. November 2020

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