Konstantin Kotov ist am 16.12.2020 nach Ableistung der seiner Haftstrafe aus dem Straflager der Stadt Pokrov (Region Vladimir) entlassen worden. Kotov, der von Memorial als politischer Gefangener anerkannt wurde, war in der Vergangenheit regelmäßiger Teilnehmer und Initiator von Aktionen für ukrainische politische Gefangene, unter anderem zur Unterstützung von Oleg Sentsov, und hatte an den Protesten gegen den Ausschluss oppositioneller Kandidaten von den russischen Kommunalwahlen teilgenommen.

Am 12. August 2019 war er zunächst verhaftet und schließlich am 5. September zu vier Jahren Haft verurteilt worden, der eigentliche Prozess hatte nur zwei Tage gedauert. Das Urteil erfolgte nach dem berüchtigten Artikel 212.1, der zur Anwendung kommen kann, wenn jemand innerhalb eines halben Jahres mehr als zweimal im Zusammenhang mit Kundgebungen rechtskräftig zu Ordnungsstrafen verurteilt wurde. Das Verfassungsgericht hatte seinerzeit eine Änderung dieses Artikels in dem Sinne gefordert, dass eine Haftstrafe nur dann verhängt werden dürfe, wenn Kundgebungen nicht friedlich verlaufen oder Personen oder Sachen zu Schaden gekommen sind.

Aufgrund einer großen öffentlichen Resonanz kam es schließlich zu einer Überprüfung des Urteils mit einer Verminderung des Strafmaßes auf eineinhalb Jahre, jedoch ohne Aufhebung des Urteils. Eine Freilassung auf Bewährung hatte man ihm noch im November 2020 verweigert.

Das Verfahren gegen Kotov war eines von vielen, welches als Reaktion auf die friedlichen Proteste gegen die Nicht-Zulassung oppositioneller Kandidaten zu den Moskauer Dumawahlen. Kotov strebt eine vollständige Aufhebung des Urteils und eine Rehabilitierung an.

Das Berufungsgericht der Region Kaluga hat den ebenfalls im Rahmen der Moskauer Prozesse wegen des Vorwurfs der Gewaltanwendung gegen Staatsvertreter (§ 318.1 StGB RF) verurteilten Ivan Podkopaev auf Bewährung entlassen. Podkopaev war zunächst zu drei Jahren Lagerhaft verurteilt, das Urteil schließlich auf zwei Jahre herabgesenkt worden. Nach Angaben der Ermittler hatte er am 27. Juli 2019 den Inhalt einer Gasflasche in Richtung Sicherheitskräfte versprüht, den Vorwurf der Gewaltanwendung gab er zunächst zu, später jedoch widerrief er sein Geständnis und bestand auf seiner Unschuld.

23. Dezember 2020

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