Anti-Kriegs-Prozesse  – Was über die Angeklagten bislang bekannt ist 

Im Rahmen der Proteste gegen den Angriffskrieg in der Ukraine sind in Russland bislang mehr als 15 000 Demonstranten festgenommen worden. Im März berichtete OVD-Info über 47 Personen, denen wegen Antikriegs-Protesten gerade der Prozess gemacht wird, mittlerweile ist ihre Anzahl auf 56 gestiegen (Stand 29. März 2022). Wir bringen den Bericht von OVD-Info.

 

Artikel 318 Teil 1 Strafgesetzbuch RF

Anwendung nicht-lebensgefährlicher Gewalt gegen Staatsvertreter. Mögliches Strafmaß: bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug 

Moskau 

Anastasija Levaschova

Die erste bekannte Angeklagte im ersten bekannten Strafverfahren in Zusammenhang mit den Anti-Kriegsprotesten. Den Ermittlungen zufolge warf sie bei den Demonstrationen am 24. Februar eine Flasche mit brennbarer Flüssigkeit in die Richtung von Polizisten. Das Ermittlungskomitee veröffentlichte ein Video, in dem sich die junge Frau entschuldigt. Wurde in Gewahrsam genommen und am 28. März zu zwei Jahren Lagerhaft in gewöhnlichem Vollzug verurteilt. 

Daniil Tichomirov

Sein Auto wurde von Mitarbeitern der Verkehrspolizei angehalten, weil er eine weiß-blau-weiße Anti-Kriegsflagge an seinem Wagen befestigt hatte. Laut Ermittlern flüchtete die Freundin Tichomirovs, die ebenfalls im Auto saß, woraufhin Tichomirov dem Polizeibeamten, der versuchte, das Mädchen einzuholen, absichtlich körperliche Schmerzen, seelisches Leid und eine Verletzung in Form einer Prellung der Brust zufügte. Tichomirow wurde per Gerichtsbeschluss in Gewahrsam genommen. 

Evgenija Feklistova

Schlug nach Angaben der Ermittler bei den Demonstrationen vom 24. Februar einen Polizisten mit einer Tasche. Am 14. März wurde ein Verfahren gegen sie eingeleitet und nach bereits zwei Tagen beendet. Feklistova darf ihren Wohnort nicht verlassen. Sie hat ihre Schuld vollständig eingestanden, das Verfahren wird gesondert verhandelt. 

St. Petersburg 

Sachar Tatujko, Barkeeper, 24 Jahre

Hat nach Ermittlungsangaben bei der Demonstration vom 2. März 2022 einen Mitarbeiter der Sicherheitskräfte festgehalten und ihm Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Vom Ermittlungskomitee wurde ein Video veröffentlicht, auf dem ein junger Mann mit retuschiertem Gesicht sich im Verlauf eines Gesprächs mit einem Ermittler (ebenfalls mit retuschiertem Gesicht) in vollem Umfang der Gewaltanwendung gegen einen Vertreter der Staatsgewalt für schuldig bekennt. Tatujko befindet sich in Gewahrsam.

 Kirill Korolev, 26 Jahre

Laut Ermittlung schubste er bei der Auflösung der Demonstration am 6. März einen Polizisten mit den Händen. Steht unter Hausarrest. 

Valerij Dubenjuk, 29 Jahre

Nach Ermittlungsangaben griffen drei Personen bei der Auflösung der Demonstration vom 6. März Polizeibeamte an, zwei wurden verhaftet, einer flüchtete. Dubenjuk wurde in Haft genommen. Die Vorfälle unter angeblicher Beteiligung von Korolev und Dubenjuk fanden am selben Ort statt, allerdings ist derzeit nicht klar, ob es sich dabei um einen Fall oder zwei verschiedene handelt. 

Jekaterinburg 

Ermittelt wird gegen zwei namentlich nicht bekannte Personen, darunter ein Mitarbeiter der staatlichen Wohnungs- und Bauaufsicht der Oblast Sverdlovsk, der bei der Auflösung einer Demonstration am 3. März einen Polizeibeamten angegriffen haben soll. Der andere, 22-jährige Angeklagte soll bei einer Demonstration am 6. März einem Staatsvertreter ins Gesicht geschlagen haben. 

Majkop

Roman Taganov

Aktivist bei der Bewegung „Majak“ [Leuchtturm]. Wie „Majak“-Aktivisten berichten, wurde Taganov am 7. März von Unbekannten angegriffen, als er mit seinem Kind nach Hause ging. Später stellte sich heraus, dass dies Polizeibeamte waren. Am nächsten Tag wurde Taganov wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt für 10 Tage in Haft genommen (Art. 19.3 Ordnungsstrafrecht) und zudem aufgrund eines Instagram-Posts zu 30 000 Rubel Strafe wegen Diskreditierung des russischen Militärs verurteilt (Art. 20.3.3 Teil 1 Ordnungsstrafrecht). Am 17. März wurden die persönlichen Daten des Aktivisten sowie die Informationen über ein Strafverfahren öffentlich zugänglich gemacht und Taganov am selben Tag unter Hausarrest gestellt.

 

Artikel 213 StGB

Rowdytum – grobe Verletzung der öffentlichen Ordnung, die eine klare Missachtung der Gesellschaft zum Ausdruck bringt. Mögliches Strafmaß: allein und unbewaffnet bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug, bewaffnet, in der Gruppe oder in Verbindung mit Widerstand gegen die Staatsgewalt bis zu sieben Jahre. 

Moskau

Netschuschkin

Fuhr laut Ermittlung am 27. Februar absichtlich mit dem Auto auf einen Gehsteig am Puschkin Platz, beschädigte dabei eine Metallabsperrung und zündete dann den Fahrzeuginnenraum an. Im Internet tauchte ein Video auf, auf dem man den Schriftzug „Volk, steh auf!“ und „Das ist ein Krieg“ sehen konnte. Netschuschkin wurde festgenommen und befindet sich seit dem 1. März in Gewahrsam. 

Petersburg 

Igor Malzev und Sofja Semenova

Haben nach Angaben der Ermittler am 6. März eine Performance abgehalten, bei der eine Vogelscheuche in Tarnkleidung mit einem Sack über dem Kopf und der Aufschrift „VERHAFTEN“ verbrannt wurde. Semenova wurde ein Verbot bestimmter Handlungen auferlegt, Malzev wurde in Haft genommen.

 

Artikel 214 StGB

Vandalismus – Schändung von Gebäuden und anderen Anlagen, Beschädigung von Eigentum in öffentlichen Transportmitteln oder an anderen öffentlichen Orten. Mögliches Strafmaß: bis zu drei Jahre Freiheitsentzug. 

Vladimir 

In der Nacht zum 2. März tauchten Graffitis mit den Worten „Nein zum Krieg“ auf. Nach Berichten wurde ein Verfahren gemäß Artikel 214 Teil 1 Strafgesetzbuch eingeleitet. Am 5. März fanden bei einer Reihe örtlicher Aktivisten und Journalisten der Internetzeitung „Dovod“ Hausdurchsuchungen statt. Danach wurde die Festnahme der Künstler Denis Savenko, Ivan Sinjuchin und Anton Ganjuschkin bekannt. Später stellte sich heraus, dass die Künstler unter Zeugenstatus wieder auf freien Fuß gesetzt wurden. 

Belgorod 

Vasilij D.

Am 25. Februar warfen zwei Bürger den jungen Mann zu Boden und hielten ihn fest, bis die Polizei kam, als dieser an eine Haltestelle Anti-Kriegsparolen sprühte. In einer der Aufschriften beschuldigte er Russland des Faschismus. Am nächsten Tag wurde bekannt, dass ein Verfahren gemäß Artikel 214 Teil 2 Strafgesetzbuch eröffnet wurde – Vandalismus aus politischem, ideologischem, rassischem, nationalistischem oder religiösem Hass oder aus Feindschaft gegenüber einer sozialen Gruppe. Über das Strafmaß ist nichts bekannt. 

Feodosija (Krim, Ukraine) 

26-Jähriger, namentlich nicht bekannt

Hat laut Ermittlung einige „beleidigende“ Aufschriften gegen den Krieg in der Ukraine an Mauern geschrieben. Wurde verhaftet. 

Novomoskovs (Oblast Tula)

 Nikolaj, 28 Jahre, Nachname unbekannt

Hat nach Ermittlungsangaben an die Wände im Eingangsbereich eines Wohnhauses Aufschriften gegen den Krieg angebracht. Wurde festgenommen. 

Kolpaschevo (Oblast Tomsk) 

Unbekannte Person

Hat laut Ermittlungen Parolen über den Krieg in der Ukraine ans örtliche Kulturhaus geschrieben. Wurde festgenommen.

 Jekaterinburg 

Jegor Ledjakin (Leonid, der Schwarze), Straßenkünstler

Wurde am 18. März angeblich für das Anbringen von Stickern verhaftet. Bei der Festnahme wurden bei Ledjakin Sticker mit der Aufschrift „GruZ 200“ sowie „P*Z**Z gefunden. [Codewort für den Transport militärischer Todesopfer sowie in etwa F*CK, beides in Verbindung mit den Zeichen Z, welches die russische Armee zur eigenen Kennzeichnung im Krieg gegen die Ukraine verwendet ; Anm.. Übers.]. Der formale Grund der Verfahrenseinleitung ist nicht bekannt. 

Tula 

Dmitrij Kozyrev, 27 Jahre.

Laut Ermittlung schrieb er an den Erlöserturm des Kreml von Tula „Krieg ist ein Requiem für den gesunden Menschenverstand“. Gegen ihn wurde ein Verfahren gemäß Artikel 214 Teil 2 Strafgesetzbuch eröffnet. Hat gestanden, wurde verhaftet. 

St. Petersburg 

Nikolaj Vorotnev und eine unbekannte Person

Den Ermittlungen zufolge bemalten sie die Schildabdeckungen von zwei Haubitzen im Militärhistorischen Museum für Artillerie gelb und blau. Vorotnev wurde am 19. März festgenommen und legte ein Geständnis ab. Ein Gericht ordnete später seine Inhaftierung an. Die Identität des zweiten Verdächtigen ist noch nicht geklärt. 

Artikel 244 Teil 2 Punkt b StGB RF

Schändung von Leichen oder Zerstörung, Beschädigung oder Entweihung von Grabstätten oder Friedhofsgebäuden, die für Zeremonien im Zusammenhang mit der Bestattung oder dem Gedenken an Verstorbene bestimmt sind, begangen aus politischem, ideologischem, rassischem, nationalem oder religiösem Hass oder aus Hass oder Feindschaft gegenüber einer sozialen Gruppe. Mögliches Strafmaß: bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug. 

Dmitrij Ch., Ingenieur

Schrieb nach Ermittlungsangaben „Nein zum Krieg!“ und „Putin – Faschist!“ auf das Denkmal eines Massengrabes von Soldaten der Sowjetarmee, die bei der Verteidigung Leningrads von 1941 – 1943 ums Leben gekommen sind. Wurde festgenommen.

 

Artikel 212 Teil 1.1 StGB RF

Verleitung, Anwerbung oder sonstiges Hineinziehen von Personen zu Massenunruhen 

Kazan 

Timur Tuchvatullin, Andrej Bojarschinov, Ruslan Terentev.

Verhaftet nach Hausdurchsuchungen am 17. März, die bei einer Reihe bürgerlicher und politischer Aktivisten der Stadt durchgeführt wurden. Nach Angaben der Ermittler schrieb eine unbekannte Person am 3. März in einem Telegram-Chat über bevorstehende Anti-Kriegsaktionen und darüber, dass man unbedingt Megaphone sowie Mittel für einen bewaffneten Widerstand gegen Staatsvertreter beschaffen müsse. Tuchvatullin und Terentev wurden am 19. März ohne einschränkende Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt, Bojarschinov am selben Tag an einen unbekannten Ort gebracht. Am 20. März wurde bekannt, dass er wegen öffentlicher Rechtfertigung von Terrorismus unter Hausarrest steht. Anlass für die Eröffnung des Verfahrens sind Posts bei „Protestnaja Kazan“ [Protestierendes Kasan] vom 4. und 9. März, an diesen Tagen fanden Anti-Kriegsdemonstrationen statt.

 

Artikel 207.3 Teil 1 StGB RF

Öffentliche Verbreitung wissentlich falscher Informationen über den Einsatz der Streitkräfte der Russischen Föderation. Mögliches Strafmaß: bis zu drei Jahre Freiheitsentzug. Wurde im März 2022 in das Strafgesetzbuch der Russischen Föderation aufgenommen.

Tomsk 

Unbekannte Person

Den Ermittlungen zufolge veröffentlichte eine namentlich nicht bekannte Person in den sozialen Netzwerken falsche Informationen über Aktionen der russischen Armee auf dem Territorium der Ukraine und stützte sich dabei auf die Aussagen von "Augenzeugen vom Ort des Geschehens". Ihr wird ein Verbot bestimmter Handlungen auferlegt. 

Seversk (Oblast Tomsk) 

Marina Novikova

Hat laut Ermittlungsangaben in den sozialen Netzwerken falsche Informationen über Aktionen der russischen Armee auf dem Territorium der Ukraine veröffentlicht und sich dabei auf Aussagen von "Augenzeugen vom Ort des Geschehens" gestützt. Ihr wird ein Verbot bestimmter Handlungen auferlegt.

Kemerovo 

Andrej Novaschov, Journalist

Das Projekt „Setevye Svobody“ [Netz-Freiheiten], das Novaschov anwaltlich verteidigt, berichtet, dass der Grund für die Einleitung des Verfahrens ein Repost des Artikels „Mariupol. Blockade.“ von Viktoria Ivleva ist. Novaschov wurde verhaftet. Der Untersuchungsrichter bot ihm an, sich bei den Streitkräften zu entschuldigen. Novaschov hat dies abgelehnt.

 

Artikel 207.3 Teil 2 StGB RF

Öffentliche Verbreitung wissentlich falscher Informationen über den Einsatz der Streitkräfte der Russischen Föderation unter Ausnutzung der eigenen offiziellen Position unter künstlicher Herstellung von Beweisen, aus eigennützigen Motiven oder aus Hass. Mögliches Strafmaß: bis zu zehn Jahre Freiheitsentzug. Wurde im März 2022 in das Strafgesetzbuch der Russischen Föderation aufgenommen. 

Moskau 

Veronika Belozerkovskaja, Bloggerin

Veröffentlichte laut Ermittlung auf Instagram angeblich bewusst falsche Informationen über Handlungen der russischen Streitkräfte und deren Einsatz zur „Vernichtung von Städten und der Zivilbevölkerung der Ukraine, einschließlich Kindern, während der Durchführung der militärischen Spezialoperation auf dem Territorium des genannten Staates.“ Gegen sie wurde ein Verfahren eingeleitet. Nach Angaben des Ermittlungskomitees hält sich Belozerkovskaja im Ausland auf, eine Aufnahme auf die Fahndungsliste wird geprüft. 

Aleksandr Nevzorov, Journalist

Veröffentlichte laut Ermittlung am 9. März bei Instagram und am 19. März auf Youtube „bewusst falsche Informationen über den absichtlichen Beschuss eines Entbindungsheims in Mariupol durch die Streitkräfte der Russischen Föderation“, einhergehend mit „zweifelhaften Fotos von beschossenen, friedlichen Bürgern“ mit Verweis auf ukrainische Medien. Die oberste Ermittlungsbehörde untersucht den Aufenthaltsort von Nevzorov. 

Sergej Klokov, Techniker in der Hauptverwaltung des Innenministeriums der Stadt Moskau

Gegen Klokov wurde ein Verfahren gemäß Art. 207.3 Punkt, a, b sowie d eingeleitet. Einzelheiten sind nicht bekannt. Wurde am 18. März in Haft genommen. Nach Angaben seines Anwalts geht aus den Ermittlungsakten hervor, dass Klokov zweifelhafte Informationen nicht öffentlich, sondern während eines Telefongesprächs verbreitet hat. Klokov hat angeblich auf die Dienste des Anwaltes verzichtet. 

 

Artikel 207.3 StGB RF (Punkt ist nicht bekannt) 

Jalta 

Samodurov (Vorname unbekannt), Mitarbeiter im Katastrophenschutzministerium

Nach Angaben des Telegram-Kanals Baza, lief er am 14. März Wohnungen in Jalta ab, informierte die Bewohner über Evakuierungsmaßnahmen und berichtete, die „USA habe schon Raketen und Flugzeuge geschickt“ wegen des Krieges auf dem Territorium der Ukraine. Am 17. März wurde Samodurov verhaftet. Eine Unterbindungsmaßnahme ist nicht bekannt.

Durchsuchungen im Rahmen dieses Paragraphen wurden ebenfalls in Novokubansk und Armavir (Region Krasnodar) durchgeführt. Anlass für die Verfahrenseinleitung war eine Veröffentlichung im Telegram-Kanal „Sanja Novokubansk“, der von Aleksandr Nozdrinov geführt wird.

 

Artikel 207.1 StGB RF

Öffentliche Verbreitung wissentlich falscher Informationen über Umstände, die eine Bedrohung für das Leben und die Sicherheit der Bürger darstellen. Mögliches Strafmaß: Geldstrafe von bis zu 700.000 Rubel [ca. 6430,- Euro] bis hin zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. 

Tschita 

Die Verdächtigen sind nicht bekannt. Bei Aleksandr Fedorov wurde am 6. März eine Hausdurchsuchung durchgeführt, am 7. März fand seine Vernehmung statt. In einem Dokument heißt es, Fedorov habe in den sozialen Netzwerken Videos gepostet unter der Bezeichnung „Mama, Papa, ich wollte hier nicht hin: Von Putin betrogene Soldaten in Gefangenschaft.“

 

Artikel 280 StGB RF

Aufruf zur Durchführung extremistischer Handlungen. Mögliches Strafmaß: Freiheitsentzug von vier oder fünf Jahren, in Abhängigkeit vom Teil des Paragraphen. 

Vladivostok 

Vadim Ignaschov, Matrose, ukrainischer Bürger

Zwischen dem 27. Februar und dem 4. März wegen Veröffentlichungen in den Sozialen Netzwerken verhaftet. Veröffentlichte vermutlich Aufrufe zur physischen Vernichtung russischer Soldaten sowie Foto- und Videomaterial mit getöteten russischen Soldaten und zerstörter Technik, stiftete Landsleute dazu an, die Bewegungen russischer Kolonnen auf dem Territorium der Oblast Cherson festzuhalten und den bewaffneten ukrainischen Kräften zu übergeben. Im Internet wurde ein Video veröffentlicht, in dem jemand, der sich Vadim Ignaschov nennt, ein Schuldeingeständnis ablegt und außerdem sagt, Russland und die Ukraine seien Brudervölker und für 'Banderovzy' und Nazis gäbe es keinen Platz in der friedlichen Bevölkerung. Wurde am 5. März verhaftet. 

Tjumen 

Kirill Martjuschev

Am 5. März kam es bei ihm zu einer Hausdurchsuchung. Laut Ermittlungsangaben nahm er am 24. Februar in der öffentlichen Gruppe „Nein zum Krieg“ bei Telegram ein Video auf, auf dem er zu sehen war, und postete es mit einer Bewertung der Handlungen der Polizisten, die Anzeichen zur Aufstachelung zu Gewalttaten gegen Amtspersonen enthielt. Am selben Tag nahm er an Anti-Kriegsdemonstrationen teil und wurde verhaftet. 

Durchsuchungen auf Grundlage desselben Artikels fanden bei einer Frau in Stavropol statt, die am 6. März auf einer Einzelkundgebung ein Plakat mit der Aufschrift „Ich bin für den Frieden“ hochgehalten hatte. Einzelheiten zu dem Stand des Strafverfahrens sind nicht bekannt. Der Frau wurden nach der Durchsuchung keinerlei Dokumente ausgehändigt.

 

Artikel 282.2 Punkt a StGB RF

Handlungen, die darauf abzielen, Hass oder Feindschaft zu schüren sowie eine Person oder eine Personengruppe aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Rasse, ihrer Nationalität, ihrer Sprache, ihrer Herkunft, ihrer religiösen Einstellung oder ihrer Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe zu verunglimpfen, und die öffentlich, auch über die Medien oder Informations- und Kommunikationsnetze, einschließlich des Internets, unter Anwendung von Gewalt oder durch Androhung von Gewalt begangen werden. Mögliches Strafmaß: bis zu sechs Jahre Freiheitsentzug. 

Krasnogorsk (Oblast Moskau)

Igor Levtschenko, Sänger

Postete am 24. Februar bei Instagram ein Video, welches nach Ermittlungsangaben „Hinweise zur Aufstachelung von Hass und Feindschaft gegen russische Soldaten mit der Androhung von Gewaltanwendung und Mord" enthielt. Hat ein vollständiges Schuldeingeständnis abgelegt. Nach seiner Verhaftung tauchte ein Video auf, in dem sich Levtschenko für seinen Post entschuldigt. Wurde in Haft genommen.

 

Artikel 205.2 Teil 2 StGB RF

Öffentliche Aufrufe zu terroristischen Handlungen, öffentliche Rechtfertigung von Terrorismus oder Propagierung von Terrorismus über Massenmedien oder elektronische Informations- und Telekommunikationsnetze einschließlich des Internets. Mögliches Strafmaß: bis zu sieben Jahre Freiheitsentzug. 

Kazan 

Andrej Bojarschinov

Wurde am 17. März nach einer Hausdurchsuchung auf der Grundlage von Artikel 212 Teil 1.1 (Verleitung, Anwerbung oder sonstiges Hineinziehen von Personen zu Massenunruhen) verhaftet, am 19. März zunächst freigelassen, jedoch unmittelbar an einen unbekannten Ort gebracht. Am 20. März wurde bekannt, dass er aufgrund eines Verfahrens wegen öffentlicher Rechtfertigung von Terrorismus unter Hausarrest steht. Grund für die Einleitung des Verfahrens waren zwei Posts bei „Protestnaja Kazan“ am 4. und 9. März. Am 29. März wurde er auf Forderung der Staatsanwaltschaft verhaftet. 

Petrozavodsk 

Irina Bystrova, Leiterin eines Kunstateliers

Gegen Bystrova wurden wegen Anti-Kriegs-Posts gleich zwei Verfahren eröffnet, wegen öffentlicher Rechtfertigung von Terrorismus und wissentlicher Verbreitung falscher Information über Aktivitäten der russischen Streitkräfte (Artikel 207.3 Teil 1 StGB). Ihr wurde ein Verbot bestimmter Handlungen auferlegt.

 

Artikel 128.1 StGB

Verleumdung, das heißt Verbreitung wissentlich falscher Informationen, die die Ehre und Würde einer anderen Person herabsetzen oder ihren Ruf untergraben. Mögliches Strafmaß: nicht unter zwei Jahren, bis zu vier oder fünf Jahren Freiheitsentzug, je nach Teil des Paragraphen. 

Pskov 

Am 18. März wurde eine Reihe von Durchsuchungen bei lokalen Aktivisten und Journalisten im Zusammenhang mit einer Verleumdungsklage gegen Gouverneur Michail Vedernikov durchgeführt. Anlass war ein Beitrag vom 10. März in einen Telegram-Kanal, in dem insbesondere die Äußerungen des Gouverneurs über die in der Ukraine getöteten russischen Soldaten kritisiert wurden.

 

Artikel 207 Teil 2 StGB RF

Wissentliche Falschmeldung eines terroristischen Akts gegen die soziale Infrastruktur oder Verursachung größerer Schäden. Mögliches Strafmaß bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug. 

St. Petersburg 

Evgenija Smetankina, Darja Chejkinen, Marija Malyscheva, Polina Titova, Lelja Nordik, Daniil Sitnikov, Olga Melnikova, Aleksandr Dubovskij, Ilschat Nafikov, Konstantin Pochiltschuk, Denis Michajlov, Marina Mazapulina. Wurden nach Hausdurchsuchung festgenommen. Laut Ermittlung ging am 1. März auf der 77. Polizeistation ein Anruf mit einer Bombendrohung ein. Am 5. und 6. März erfolgten mehrere Dutzend Hausdurchsuchungen, vorwiegend bei örtlichen Aktivisten. Smetankina und Titova dürfen ihren Wohnort nicht verlassen, Mazapulina, Nafikov und Dubovskij wurden auf freien Fuß gesetzt mit der Auflage, sich zu melden. Chejkinen, Malyscheva, Nordik und Melnikova wurden ebenfalls freigelassen, über einschränkende Maßnahmen ist nichts bekannt. Michajlov wurde ebenfalls freigelassen, später jedoch erneut verhaftet. Am 9. März wurde bekannt, dass gegen ihn wegen illegaler Aufbewahrung von Munition ermittelt wird (Artikel 222 Teil 1 StGB). Die Ermittler behaupten, bei ihm während der Durchsuchungen acht Patronen und neun Geschosse aus der Zeit des Großen Vaterländischen Kriegs gefunden zu haben. Später wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt, über einschränkende Maßnahmen ist nichts bekannt. 

Durchsuchungen auf der Grundlage des Artikels zu Falschmeldung über Terrorakte wurden ebenfalls am 6. März in Kazan durchgeführt (von den Umständen ist nichts bekannt), außerdem in Samara (nach den Worten des örtlichen Aktivisten Boris Fedjukin, den man als Zeuge vernahm, wurde ein Verfahren wegen eines Anrufs von jemanden eingeleitet, der behauptete in der Stadt sei eine Atombombe platziert). Am 12. März fanden Hausdurchsuchungen in Krasnodar bei Aktivisten statt, die in Verbindung zur „Ökologischen Wacht Nordkaukasus“ standen oder stehen sowie bei dem Anwalt Michail Benjasch. Dabei behaupteten die durchsuchenden Beamten, dass die falsche Bombendrohung von Matvej Kurdjukov ausgegangen sei, den stellvertretenden Chefredakteur von „Protokoll“. Am 13. März kam es zu mindestens einer Durchsuchung in Novosibirsk: Auch hier wurde ein Strafverfahren wegen eines Anrufs mit Bombendrohung eingeleitet. In Wolgograd fanden am 18. sowie 20. März Hausdurchsuchungen und Verhöre ebenfalls wegen fälschlicher Bombendrohungen statt: Angeblich hätten Unbekannte derartige Informationen über Email versendet. Nach unbestätigten Angaben kam es auch in Rostov am Don zu Durchsuchungen.

Zudem teilte das Innenministerium mit, dass eine Gruppe junger Leute im Alter von 13 bis 21 Jahren identifiziert wurde, die verdächtigt wird, wissentlich eine Reihe von falschen Informationen über bevorstehende Terrorakte auf Infrastruktureinrichtungen in russischen und belarusischen Städten verbreitet zu haben. Zwei mutmaßliche Anführer, beide 16 Jahre alt, wurden festgenommen. Weiterhin wird von Durchsuchungen am 10. März in Moskau, in der Region Krasnojarsk sowie in den Oblasten Moskau, Nizhnij Novgorod, Saratov und Novosibirsk berichtet. Ob diese in Analogie zu den Vorfällen in Petersburg, Samara, Kazan und Rostov am Don stehen, ist nicht bekannt; ebenso wenig, ob die Hausdurchsuchungen sich gegen bürgerliche oder politische Aktivisten richteten oder gegen Personen, die gegen den Krieg protestiert haben. 

März 2022

 

 

 

 

 

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