Überblick über die aktuelle Rechtsprechung des EGMR zu Auslieferungen und Abschiebungen sowie zu einstweiligen Maßnahmen samt praktischer Hinweise
Eine Kooperationsveranstaltung von RAV /MEMORIAL Deutschland e.V.
Referent: Thomas Straub, Rechtsreferent in Straßburg
Termin: 09.11.2018 | 09:00 - 12:00 Uhr (2.5 Stunden Seminarzeit gem. FAO)
Ort: Paul-Gerhardt-Stift | Müllerstr. 56-58 | 13349 Berlin-Wedding
In den Fokus genommen werden Fälle, die den Nordkaukasus betreffen sowie Fälle bezüglich anderer Regionen, in denen der Gerichtshof seine Rechtsprechung weiterentwickelt oder präzisiert hat. Die Fortbildung soll die Teilnehmer*innen in die Lage versetzen, auf die aktuelle Rechtsprechung des EGMR präzise in innerstaatlichen Verfahren Bezug nehmen zu können sowie typische Fehler bei der Erhebung von Beschwerden und Beantragung einstweiliger Maßnahmen vor dem EGMR zu vermeiden. Zusätzlich wird auch zu Artikel 8 (Recht auf Privat-/Familienleben) vorgetragen, und zwar sowohl im Zusammenhang mit Abschiebungen als auch Familiennachzug.
Referent Thomas Straub ist Rechtsreferent in der Kanzlei des EGMR und ist dort zuständig für die Bearbeitung von Beschwerden, die gegen Deutschland gerichtet sind und/oder Bezug zu flüchtlingsrechtlichen Fragestellungen aufweisen.
Teilnahmebetrag
45 €// 75€ für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit //ohne RAV-Mitgliedschaft
95 € // 125€ für RAV-Mitglieder //für Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)
Simultanübersetzung ins Russische ist vorhanden. Ab 12:30 Uhr gibt es ein Mittagsbuffet für alle Teilnehmer*innen.
Anmeldungen zur Fortbildung bitte bis 03.11.2018 per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV.» Anmeldung
Die Fortbildung findet im Zusammenhang mit der Konferenz: „Zwischen Ankunft und Abschiebung. Tschetschenische Geflüchtete in Europa“ am 08.11.2018 in Berlin statt. Weitere Infos zu Programm und Anmeldung für die Konferenz hier.