In einem Schreiben vom 25. Mai 2010 wendet sich der Vorstand der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL erneut an Präsident Medvedev, um eine adäquate juristische Bewertung der Verbrechen von Katyn herbeizuführen:
Anlass ist ein Schreiben der Hauptmilitärstaatsanwaltschaft vom 09. April 2010, das MEMORIAL als Antwort auf ihren Brief an den Präsidenten vom 2. März d. J. erhalten hat und in dem weiterhin die alten Positionen vertreten werden: Es gebe keine Unterlagen, die die Ausübung „staatlicher Zwangsmaßnahmen“ gegen jeden der polnischen Kriegsgefangenen im Einzelnen belegten. Darüber hinaus werde den dafür Verantwortlichen des NKWD (deren Namen der Geheimhaltung unterliegen) lediglich Artikel 193-17 (b) des Strafgesetzbuches zur Last gelegt – Amtsmissbrauch mit schweren Folgen und unter erschwerenden Umständen. Die in diesem Fall nach 10 Jahren eintretende Verjährung schließe eine Wiederaufnahme des Verfahrens aus.
MEMORIAL macht auf die eklatanten faktischen und rechtlichen Fehler in diesem Schreiben aufmerksam: Es gebe hinreichend Beweismaterial nicht zuletzt aus den sowjetischen Archiven, unter anderem auch Namenslisten der polnischen Kriegsgefangenen, die das NKWD 1940 erstellt hatte. Die gegenteilige Behauptung der Staatsanwaltschaft zeige, dass sie nicht alle vorliegenden Beweise zur Kenntnis genommen habe. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens sei daher unumgänglich.
Vor allem sei aber die Qualifizierung der Verbrechen von Katyn nach Artikel 193-17 unhaltbar. Dieser Artikel betreffe ausdrücklich nur den Amtsmissbrauch führender Armeeangehöriger sowie gleichrangiger NKWD-Funktionäre. Die Partei- und Staatsführung und damit die eigentlichen Verantwortlichen wie Stalin und Molotow seien damit von vornherein ausgeschlossen. Um diese Qualifizierung zu revidieren, sei ebenfalls eine Wiederaufnahme des Erfahrens erforderlich, was die Militärstaatsanwaltschaft unter Hinweis auf die bei Art. 193-17 geltende Verjährungsfrist unterbinde.
 MEMORIAL kämpft seit Jahren um die Wiederaufnahme der Ermittlungen in der „Strafsache Katyn“ und hatte bereits an den Präsidenten appelliert, dieses Anliegen vor allem dahingehend zu unterstützen, dass alle Opfer namentlich ermittelt und rehabilitiert sowie alle Verantwortlichen und Beteiligten festgestellt werden.
MEMORIAL bittet den Präsidenten, er möge den Generalstaatsanwalt deshalb zu einer Überprüfung der Ermittlungen der Militärstaatsanwaltschaft zu veranlassen, „Wir sind sicher, dass eine gewissenhafte, vollständige und transparente Untersuchung der Verbrechen von Katyn nicht nur für die Normalisierung der russisch-polnischen Beziehungen unerlässlich ist, sondern vor allem auch, um zu verhindern, dass sich der Schatten der Stalinschen Verbrechen auf das heutige Russland legt.“
Vollständig im Original: http://www.memo.ru/2010/05/27/katyn_president.htm
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