Anwälte des Menschenrechtszentrums Memorial haben sich mit einer Klage von 12 Personen, die an den Protestveranstaltungen vom 26. März teilgenommen hatten, an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt.

Sie klagen gegen Verletzung der Artikel 3 (Verbot der Folter), 5 (Recht auf Freiheit und Sicherheit), 10 (Freiheit der Meinungsäußerung) und 11 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention. Alle Kläger, mit Ausnahme von Aleksandr Djatschenko, hatten an den von Aleksej Navalnyj organisierten Protesten am 26. März in Moskau teilgenommen und waren festgenommen worden.

Bei den Verhaftungen war es zu unterschiedlichen Rechtsverstößen gekommen. Die Antragsteller wurden am selben bzw. am darauffolgenden Tag wieder freigelassen. Die Fälle waren im Tverskoj Gericht in Moskau verhandelt worden. Das Gericht sprach alle Antragsteller schuldig. Gegen diese Entscheidung wurde beim Moskauer Stadtgericht Berufung eingelegt. Im Fall von neun Personen blieben die Urteile in Kraft.

Nach Maßstäben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte steht das vom Russischen Gericht gegen die Antragsteller verhängte Urteil in keinem Verhältnis zu deren Taten.

Übersetzung: Nicole Hoefs-Brinker

5. November 2017
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