Am 13.09.2018 fand vor dem Tverskoj-Bezirksgericht in Moskau die Verhandlung gegen Oleg Orlov, Leiter des Programms Gorjatschije Totschki im Menschenrechtszentrum Memorial, statt. Bei der Verhandlung waren Angehörige der Schwedischen und Australischen Botschaft sowie ein Mitglied einer EU-Delegation in Moskau anwesend. Oleg Orlov hatte sich gemeinsam mit Svetlana Gannuschkina, Leiterin der Flüchtlingshilfsorganisation Grashdanskoe Sodejstvie, am 9. Juli, dem Tag des Verhandlungsbeginns gegen Titiev, auf dem Manegenplatz in Moskau zu einer Kundgebung für Titiev postiert. Orlov und Gannuschkina hatten Plakate mit der Aufschrift „Freiheit für Ojub Titiev“ in die Höhe gehalten. Die Aktion war nicht mit den Behörden abgestimmt. Orlov, dem ein Verstoß gegen das Versammlungsrecht (§ 20.2. Ordnungsstrafrecht der RF, Verstoß gegen die Bestimmungen zu Organisation oder Durchführung einer Versammlung, Kundgebung, Demonstration, eines Marsches oder einer Einzelmahnwache) vorgeworfen wird, äußerte sich bei der Verhandlung folgendermaßen:

„Der in Tschetschenien gegen unseren Freund Ojub Titiev begonnene Prozess ist aus unserer Sicht ein sowohl für die russische als auch für die internationale Gesellschaft sehr wichtiges Ereignis. Die Anklage gegen Titiev ist vollständig fabriziert, er ist ein politischer Gefangener. Darauf muss die Gesellschaft reagieren. Aus diesem Grund hielten wir es für dringend geboten, diese Aktion genau am 9. Juli genau im Zentrum Moskaus durchzuführen, um diese wichtige Information den Bürgern unseres Landes, den nach Moskau gereisten Gästen und den Massenmedien zur Verfügung zu stellen. Zugleich beschränkte der Präsidentenerlass Nr. 202 vom 9. Mai 2017 die Durchführung von Straßenaktionen in Moskau und anderen Städten, in denen Veranstaltungen im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft stattfanden, und ließ faktisch keine Hoffnung auf die Möglichkeit, eine mit den Behörden abgestimmte Aktion zur Unterstützung von Ojub Titiev am 9. Juli im Zentrum von Moskau abzuhalten. Aus unserer Sicht widerspricht dieser Ukas den Normen der Verfassung der Russischen Föderation. Im Zusammenhang damit hielten ich und Svetlana Gannuschkina es für richtig, unser Recht auf Freiheit der Rede und der Versammlung zu nutzen, die durch Artikel 29 und 31 der Verfassung der Russischen Föderation sowie durch Artikel 10 und 11 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten garantiert sind. Unsere friedliche Mahnwache bedrohte weder die Interessen der nationalen Sicherheit und öffentlichen Ordnung noch die Gesundheit und Sittlichkeit Anderer. Ich sehe und sah keine Grundlage für unsere Festnahme.“

Mehrere Anträge der Verteidigung, wie beispielsweise die Übermittlung einer Anfrage an das Verfassungsgericht der Russischen Föderation zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Punkt 11 des oben erwähnten Präsidentenerlasses Nr. 202 vom 9. Mai 2017, wurde vom Gericht abgelehnt.

Oleg Orlov wurde zu einer Geldstrafe von 10 000 Rubel (umgerechnet etwa 127,- Euro) verurteilt, die Verteidigung wird gegen das Urteil Berufung einlegen. Die Verhandlung gegen Svetlana Gannuschkina ist für den 1. Oktober angesetzt.

 

18. September 2018

 

 

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