Svetlana Gannuschkina, Leiterin der Flüchtlingshilfsorganisation Grashdanskoe Sodejstvie, ist am 13.11.2018 zu einer Geldstrafe von 10.000 Rubeln (umgerechnet etwa 127 Euro) verurteilt worden.

Gannuschkina hatte sich am 9. Juli 2018, dem Tag des Verhandlungsbeginns gegen Ojub Titiev, gemeinsam mit Oleg Orlov auf dem Manegenplatz in Moskau postiert und ein Plakat mit der Aufschrift „Freiheit für Ojub Titiev“ in die Höhe gehalten. Die Aktion war nicht mit den Behörden abgestimmt. Gegen Orlov war in derselben Sache bereits am 13. September eine Geldstrafe von 10 000 Rubel verhängt worden.

Beiden wurde ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Versammlungsrechts vorgeworfen (§ 20.2. Ordnungsstrafrecht der RF). Svetlana Gannuschkina, die bei der Verhandlung selbst nicht anwesend war,. äußerte sich zu diesem Anlass folgendermaßen: „Der Staat kann wohl in bestimmten Situationen öffentliche Aktionen auf der Straße einschränken. Es gibt Ereignisse, bei denen das möglich ist. Zum Beispiel im Kriegszustand. Aber hier ging es um das Schicksal eines Menschen, Ojub Titiev, und darum, dass eine Abwesenheit jeglicher Rechtsprechung demonstriert wird. Und trotz Fußballweltmeisterschaft, wenn die Regierung so etwas zulässt, interessiert mich nicht, ob das Verbot öffentlicher Aktionen gesetzmäßig ist oder nicht. Ich denke, dass der Verstoß gegen ein Verbot öffentlicher Aktionen durch eine Einzelmahnwache in Wirklichkeit für niemanden irgendeine Gefahr darstellte.“

Gannuschkina kündigte außerdem an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Der Prozess gegen Ojub Titiev, der kürzlich mit dem diesjährigen Václav-Havel-Menschenrechtspreis für Zivilcourage und herausragende Leistungen im Bereich der Menschenrechte ausgezeichnet wurde, geht derweilen weiter. Memorial betrachtet die Anklage als vollständig fabriziert und hat Titiev als politischen Gefangenen anerkannt.

 

14. November 2018

 

 

 

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