Der von den Anwälten Ojub Titievs gestellte Antrag, ihren Mandanten zu entlassen und die Untersuchungshaft durch eine persönliche Bürgschaft zu ersetzen, ist vom Gericht am 26. November 2018 abgewiesen worden. Zu einer persönlichen Bürgschaft hatten sich Svetlana Gannuschkina, Leiterin der Flüchtlingshilfsorganisation Grazhdanskoe Sodejstvie, Mitglied des Menschenrechtszentrums Memorial und Vorstandsmitglied bei Memorial International, sowie Grigorij Javlinskij bereit erklärt.

Javlinskij, der am Verhandlungstag des 26. November anwesend war, beschrieb in einer Rede vor Gericht, Titiev habe den Einwohnern Tschetscheniens in den schwierigsten Kriegsjahren geholfen, viele Male das eigene Leben riskiert, die Menschen vor Folter geschützt, alle seine Aktivitäten darauf ausgerichtet, das menschliche Leben und die Würde in Not geratener einfacher Menschen zu bewahren. „Aus Respekt für das tschetschenische Volk, aus Respekt für die Wahrheit, für die Zukunft Tschetscheniens und Russlands bitte ich Sie, meine Garantie zu akzeptieren und die vorbeugende Haftmaßnahme Titievs zu ändern.“, schloss Javlinskij.

Das Gericht erkannte die Reputation Javlinskijs und Gannuschkinas zwar an, sah darin aber keine ausreichende Grundlage angesichts der angeblichen Schwere der Anklage, dem Antrag stattzugeben. In der Verhandlung versuchte die Verteidigung ebenfalls zu erwirken, dass Titiev den Prozesstagen nicht mehr im Käfig beiwohnen muss, sondern neben seinen Anwälten auf der Bank Platz nehmen darf. Auch dieser Antrag wurde vom Gericht abgelehnt.

Der nächste Verhandlungstag ist für den 10. und 11. Dezember angesetzt.

3. Dezember 2018

 

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