Svetlana Gannuschkina und Alexander Tscherkassov (beide Vorstandsmitglieder von Memorial International) sind heute von einem Moskauer Bezirksgericht nach dem Ordnungsstrafrecht (Art. 20.2) zu erheblichen Geldstrafen verurteilt worden. Sie hatten am 15. Juli – dem zehnten Jahrestag der Ermordung Natalja Estemirovas – eine (nicht genehmigte) Mahnwache abgehalten und darauf hingewiesen, dass die Tat bis heute nicht aufgeklärt wurde. Das Verfahren gegen die dritte Teilnehmerin, Jelena Milaschina (Novaja gazeta), wurde für den 8. August anberaumt.

Alexander Tscherkassov wurde die Zahlung von 10.000 Rubeln auferlegt (umgerechnet ca. 140 EUR). Svetlana Gannuschkina dagegen 150.000 Rubel (ca. 2.120 EUR). Sie hatte bereits am 8. Juli 2018 gemeinsam mit Oleg Orlov eine Mahnwache für den damals inhaftierten Ojub Titiev durchgeführt und war deshalb bereits ebenso wie Oleg Orlov zu einer Strafzahlung verurteilt worden. Daher legte man ihr nunmehr einen „wiederholten Verstoß gegen die Regeln zur Durchführung von Mahnwachen“ zur Last.

Svetlana Gannuschkina beruft sich auf das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit das sowohl von der russischen Verfassung (Art. 29 und 31) sowie von der Europäischen Konvention (Art. 10 und 11) garantiert wird. „Wir haben dabei die öffentliche Ordnung nicht gestört und niemandem Unannehmlichkeiten bereitet“, betont sie in einer schriftlichen Stellungnahme, die zu den Akten genommen wurde.

Darüber hinaus verweist sie auf einen Artikel im Ordnungsstrafrecht, demzufoge „eine Handlung nicht als Verstoß gegen das Ordnungsstrafrecht anzusehen ist, wenn sie aufgrund äußerster Notwendigkeit“ erfolgte. Eben dies sei hier der Fall: Im Mordfall Estemirova „werden keinerlei Ermittlungen durchgeführt, es wird nichts unternommen, um die Täter und Auftraggeber des Mordes ausfindig zu machen. In dieser Situation bleibt uns nichts anderes übrig, als uns an die Öffentlichkeit und an die höchste russische Staatsführung in der Person Präsident Putins zu wenden.“

 

30. Juli 2019

 

 

 

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