Zweites Urteil nach Gesetz 212.1

Am 5. September ist zum zweiten Mal ein Urteil nach dem berüchtigten Gesetz 212.1 gefällt worden, diesmal gegen Konstantin Kotov. Er wurde zu vier Jahren Haft verurteilt.

Nach diesem Gesetz von 2014 können Personen, die innerhalb eines halben Jahres wegen angeblichen Verstößen gegen das Versammlungsrecht dreimal rechtskräftig zu einer Ordnungsstrafe verurteilt wurden, darüber hinaus eine Gefängnisstrafe erhalten. Die erste Verurteilung nach diesem Gesetz war am 7. Dezember 2015 gegen Ildar Dadin erfolgt, der später – nach längerer Haft und Folterungen, über die weltweit berichtet wurde – nicht nur vorzeitig entlassen, sondern auch rehabilitiert wurde. Das russische Verfassungsgericht hatte eine Revision des Gesetzes gefordert – bislang jedoch ohne Erfolg.

Konstantin Kotov gehörte zu den Initiatoren und regelmäßigen Teilnehmern der Einzel-Mahnwachen für ukrainische politische Gefangene in Russland (einschließlich der in der Meerenge von Kertsch gekidnappten Matrosen). Darüber hinaus nahm er an Solidaritäts-Kundgebungen für weitere politische Gefangene teil, nicht zuletzt auch für den Journalisten Ivan Golunov (das fabrizierte Strafverfahren gegen Golunov, dem man Drogen untergeschoben hatte, wurde inzwischen eingestellt), sowie an den Protesten gegen den Ausschluss oppositioneller Kandidaten von den russischen Kommunalwahlen.

Am 13. August wurde Kotov festgenommen. Unmittelbar darauf erfolgte bei ihm ohne jeglichen Gerichtsbeschluss eine Haussuchung. Bis zum 12. Oktober sollte er zunächst in Untersuchungshaft verbleiben.

Das Verfahren wurde allerdings in ungewöhnlicher Hast durchgeführt, das Urteil wurde bereits am 5. September verkündet.

Das Menschenrechtszentrum Memorial hat Konstantin Kotov als politischen Gefangenen anerkannt.

 

15. September 2019

 

 

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