Am 14. Oktober hat das Moskauer Stadtgericht das Urteil gegen Konstantin Kotov bestätigt und die Revision abgewiesen. Kotov war am 5. September nach Art. 212.1 zu vier Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er zuvor mehrere Ordnungsstrafen erhalten hatte.

Die Staatsanwaltschaft behauptete, in Kotovs Aktionen eine reale Gefahr zu sehen, weil sie einen Verstoß gegen Verkehrsregeln dargestellt und das Passieren von Straßen und Wegen zu Sehenswürdigkeiten der Stadt behindert hätten.

Das russische Verfassungsgericht hatte im Hinblick auf die Verfassungskonformität von Art. 212.1 ausdrücklich festgehalten, dass er nicht beim Vorliegen rein formaler Ordnungsstrafen anzuwenden sei, sondern nur, wenn die inkriminierten Handlungen zu einer realen öffentlichen Gefährdung geführt hätten.

Konstantin Kotov hatte in erster Linie regelmäßige Einzelmahnwachen zur Unterstützung politischer Gefangener, darunter insbesondere Oleg Sentsov und Alexander Koltschenko, durchgeführt.

15. Oktober 2019

 

 

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