Am 14. März hat Vladimir Putin das Gesetz zur sogenannten Verfassungsreform unterschrieben, dass ihm unter anderem zwei weitere Amtszeiten als Präsident ermöglicht. Bereits im Februar hatte es Demonstrationen gegen die angekündigte Reform gegeben. Am vergangenen Wochenende nun kam es zu weiteren Aktionen in Form von Einzelkundgebungen sowohl in Moskau als auch in St. Petersburg. Dabei wurden zahlreichen Menschen verhaftet, die Sicherheitskräfte gingen zum Teil mit großer Härte vor.

In St. Petersburg wurden 25 Personen festgenommen, zwei von ihnen hatten als Protest gegen die Verfassungsreform Blumen am Gebäude des Verfassungsgerichts niedergelegt, zwei Demonstranten mussten vorübergehend ins Krankenhaus gebracht werden. Bis zum Abend des 15. März waren bis auf einen Verhafteten, der die Nacht auf der Polizeiwache festgehalten wurde, alle wieder auf freiem Fuß. Gegen sämtliche Personen wurde ein Protokoll aufgenommen wegen Verstoßes bzw. wiederholten Verstoßes gegen das Versammlungsrecht [Artikel 20.2 Ordnungsstrafrecht der RF].

In Moskau kam es bis zum Abend des 14. März zu etwa 50 Verhaftungen. Unter den Festgenommenen befand sich auch Lev Ponomarev (Za prava tscheloveka), der von den Sicherheitskräften so heftig ins Gesicht geschlagen wurde, dass ihn ein Rettungswagen ins Krankenhaus bringen musste, von wo er inzwischen nach Hause entlassen wurde. Ein Demonstrant, der aufgrund eines Asthmaanfalls bei der Verhaftung bewusstlos zusammenbrach, wurde - nachdem er mit Hilfe von Rettungssanitätern wieder zu sich kam – zur Polizeiwache gebracht, wo man ihm trotz seiner Erkrankung einen Inhalator verweigerte. Eine weitere Demonstrantin musste wegen einer Verletzung infolge der Verhaftung ins Krankenhaus eingewiesen werden. Gegen eine Aktivistin wurde bereits eine Verwaltungshaftstrafe von 15 Tagen, gegen einen Aktivisten eine Geldstrafe von 20 000 Rubel [ca. 242 Euro] verhängt. Die übrigen Festgenommenen befinden sich wieder auf freiem Fuß, gegen die meisten wurde ein Protokoll aufgenommen wegen Verstoßes bzw. wiederholten Verstoßes gegen das Versammlungsrecht bzw. wegen Missachtung von gesetzlichen Aufforderungen von Polizeibeamten aufgenommen. [Art. 20.2 bzw. Art. 19.3 Ordnungsstrafrecht der RF].

17. März 2020

 

 

 

 

 

 

 

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