Die unabhängige Anwaltsvereinigung „Komanda 29" hat ihre Auflösung bekanntgegeben. „Komanda 29" hatte seit ihrer Gründung 2014 die Interessen von Personen oder Vereinigungen, die politischen Verfolgungen ausgesetzt waren, juristisch vertreten.

Am 16. Juli hat die russische Aufsichtsbehörde die Website der Organisation blockiert. Dies geschah auf eine entsprechende Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft, die ihr Ansinnen damit begründete, dass „Komanda 29" Informationen einer „unerwünschten Organisation“ verbreite. Damit war die in Tschechien registrierte NGO „Společnost Svobody Informace" (Gesellschaft für Informationsfreiheit) gemeint – die Staatsanwaltschaft vertritt die Auffassung, „Komanda 29" gehöre zu dieser Organisation oder sei mit ihr identisch.

„Komanda 29" selbst widerspricht dieser Darstellung. Es handle sich um eine reine Erfindung, die juristisch angefochten werde. „Komanda 29" stehe in keinerlei Beziehung zu der tschechischen Organisation. Um Kollegen nicht zu gefährden, hat die Organisation dennoch beschlossen, ihre Tätigkeit einzustellen: „Andernfalls droht als nächster Schritt die strafrechtliche Verfolgung von Mitgliedern und Unterstützern unserer Organisation. Leider wäre dies nach den Gesetzesänderungen vom Juli dieses Jahres rechtlich möglich. (…) und wir können diese Gefahr nicht ignorieren …“ Anwälte und Juristen seien bereit, die Verfahren ihrer Mandanten weiterhin persönlich zu betreuen, sofern diese in dieser Situation nicht darauf verzichten wollen.

18. Juli 2021

 

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