Der Rat von Menschenrechtlern hat einen Brief an den Vorsitzenden der Regierung der Russischen Föderation Mischustin veröffentlicht, in dem die Einrichtung eines Nationalen Auskunftsbüros für Kriegsgefangene und andere Maßnahmen zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen Russlands gefordert wird. Wir bringen den Brief in Übersetzung.

 

An den Vorsitzenden der Regierung der Russischen Föderation Michail Vladimirovitsch Mischustin

 

Sehr geehrter Michail Vladimirovitsch! 

Wir wenden uns an Sie, weil wir um das Schicksal derjenigen Menschen besorgt sind, die im Laufe der „Spezialoperation“ in der Ukraine in Gefangenschaft geraten sind. Die Russische Föderation ist Vertragspartei der vier Genfer Konventionen und ihrer drei Zusatzprotokolle, die internationale Rechtsnormen für eine humane Behandlung in bewaffneten Konflikten festlegen. Diese internationalen Verträge sind Teil des russischen Rechts.

Die Dritte Genfer Konvention über die Behandlung von Kriegsgefangenen schützt Kriegsgefangene vor Misshandlungen, indem sie jede rechtswidrige Handlung oder Unterlassung verbietet, die zum Tod eines Kriegsgefangenen führt oder seine Gesundheit ernsthaft gefährdet, und Kriegsgefangenen das Recht auf Achtung ihrer Person und ihrer Ehre zugesteht (Art. 13, 14 der Konvention). 

Die Konvention verbietet ebenso: 

  • Kriegsgefangenen körperliche oder seelische Folter zuzufügen (Art. 17 der Konvention)
  • Jede kollektive Bestrafung individueller Vergehen, jede körperliche Züchtigung, das Einsperren in Räumen ohne Tageslicht und generell jede Form von Folter oder Misshandlung (Art. 87 der Konvention)
  • Disziplinarstrafen dürfen in keinem Fall unmenschlich, grausam oder gefährlich für die Gesundheit von Gefangenen sein (Art. 89 der Konvention). 

Darüber hinaus erlegt die Konvention den an einem bewaffneten Konflikt beteiligten Staaten eine Reihe von Verpflichtungen auf, von denen die folgenden die wichtigsten sind: 

  • Errichtung eines Nationalen Auskunftsbüros für Kriegsgefangene (Art. 122)
  • Sicherstellung der Möglichkeit für Kriegsgefangene, sowohl ihre Familie über ihre Gefangennahme und ihren Inhaftierungsort zu informieren (spätestens eine Woche seit Ankunft im Kriegsgefangenenlager) sowie auch das Nationale Auskunftsbüro für Kriegsgefangene des anderen, am Konflikt beteiligten Staates (Art. 70 der Konvention)
  • Sicherstellung der weiteren Kommunikation der Kriegsgefangenen mit ihrer Familie kommunizieren kann (Art. 71 – 72 der Konvention)
  • Sicherstellung der Evakuierung und anschließenden Inhaftierung in schnellstmöglicher Frist von Kriegsgefangenen an Orten, die weit genug vom Kampfgebiet entfernt sind, so dass deren Sicherheit gewährleistet ist (Art. 19 des Übereinkommens)
  • Versorgung der Kriegsgefangenen mit ausreichend Trinkwasser und Nahrung, notwendiger Kleidung und medizinischer Versorgung (Art. 20, 26, 27, 29-31 der Konvention)
  • Keine Unterbringung von Kriegsgefangenen in Gefängnisgebäuden (Art. 22 der Konvention) und unter keinen Umständen eine Überstellung in Besserungsanstalten bei Disziplinarstrafen (Art. 97 der Konvention).

 

Darüber hinaus verpflichtet das Übereinkommen die am bewaffneten Konflikt beteiligten Staaten zum Austausch von Informationen über Kriegsgefangene. Die Informationen über jeden Kriegsgefangenen müssen folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Dienstgrad, Personennummer, Geburtsort und genaues Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Name des Vaters und Mädchenname der Mutter, Name und Anschrift der zu benachrichtigenden Person sowie die Anschrift, an die der Schriftverkehr mit dem Kriegsgefangenen gerichtet werden kann (Art. 122 der Konvention). Bis zum heutigen Tag haben die russischen Medien nur einmal über den Austausch von 10 russischen Kriegsgefangenen und einmal über die Übermittlung einer Liste von mehr als 500 gefangenen Ukrainern an das Internationale Komitee des Roten Kreuzes berichtet. 

Es gibt keine offiziellen Informationen über die Umsetzung des größten Teils der Verpflichtungen Russlands entsprechend der Dritten Genfer Konvention. Dies wird durch regelmäßige Anfragen an Menschenrechtsorganisationen bestätigt. Die Menschen, die sich an uns und unsere Kollegen wenden, wissen nicht, wo und wie sie Informationen über ihre Angehörigen, die in Kampfhandlungen verwickelt sind, erhalten können, an wen sie sich wenden können und wie. 

Wir halten es für dringend erforderlich, dass die Regierung der Russischen Föderation die folgenden Schritte unternimmt, um ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf die Behandlung von Kriegsgefangenen nachzukommen: 

  1. Einrichtung eines Nationalen Auskunftsbüros für Kriegsgefangene. Informieren der Öffentlichkeit über seine Arbeitsweise, unter anderem darüber, wie sich russische Bürger dorthin wenden können, um Informationen über ihre mutmaßlich in Gefangenschaft geratenen Angehörigen zu erhalten.
  2. Der russischen Gesellschaft Bericht erstatten, welche Informationen über russische Gefangene von der Ukraine an Russland übermittelt wurden und welche Maßnahmen die russischen Behörden ergriffen haben, um die Angehörigen gefangener russischer Staatsbürger über die Tatsache sowie den Ort der Gefangenschaft zu informieren; diese Informationen regelmäßig und öffentlich zur Verfügung stellen.
  3. Der russischen Gesellschaft Bericht darüber erstatten, welche Informationen Russland über ukrainische Kriegsgefangene und deren Anzahl hat, außerdem darüber, welche Maßnahmen die russischen Behörden ergriffen haben, um Gefangenenlisten unter Angabe des Aufenthaltsortes an die Ukraine zu übergeben. Und: Welche Maßnahmen sind ergriffen worden, um sicherzustellen, dass die Kriegsgefangenen selbst die Möglichkeit haben, ihre Angehörigen über die Gefangennahme und den Ort ihrer Gefangenschaft zu informieren?
  4. Die russische Gesellschaft darüber informieren, welche staatliche Behörde (oder Struktur innerhalb einer staatlichen Behörde) für Fragen im Zusammenhang mit der Inhaftierung ukrainischer Kriegsgefangener zuständig ist und von welchen normativen Standards, zur Inhaftierung, Behandlung der Kriegsgefangenen, Organisation ihrer Verpflegung und medizinischer Versorgung sowie zur Bereitstellung von Informationen über den Zustand der Kriegsgefangenen sich diese Strukturen in ihren Handlungen leiten lassen.
  5. Die russische Gesellschaft darüber informieren, wer die Orte der Gefangenschaft ukrainischer Gefangener inspizieren kann und wie die Überwachung der Haftbedingungen, der Verpflegung und der medizinischen Versorgung organisiert wird.
  6. Berichterstattung an die russische Gesellschaft über die Haftbedingungen ukrainischer Gefangener, über die Umsetzung von Maßnahmen zur Gewährleistung des Verbots von Folter und anderer grausamer und erniedrigender Behandlung oder Strafen sowie darüber, wie die Verpflichtungen der Russischen Föderation aus der Dritten Genfer Konvention bei der Behandlung Gefangener erfüllt werden. 

Wir bitten Sie, entsprechende Anweisungen zu erteilen.

Wir danken Ihnen für eine Antwort im Voraus.

 

Unterschriften:

Svetlana Astrachantseva

Valerij Borschtschev

Svetlana Gannuschkina

Sergej Davidis

Jurij Dzhibladse

Sergej Krivenko

Sergej Lukaschevskij

Karinna Moskalenko

Oleg Orlov

Lev Ponomarev

Olga Sadovskaja

Natalja Taubina

Alexander Tscherkassov

Elena Schachova

 

Weitere Menschenrechtsaktivisten haben sich mit ihrer Unterschrift angeschlossen.

 31. März 2022

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