Die 13-jährige Mascha Moskaleva aus der Stadt Jefremov im Gebiet Tula wird in einem örtlichen Kinderheim festgehalten. Das Mädchen hatte im April 2022 im Zeichenunterricht ein Bild mit der russischen und der ukrainischen Flagge und der Aufschrift „Nein zum Krieg“ sowie „Ruhm der Ukraine“ gezeichnet.

 


Mascha mit der Zeichnung: "Ich bin gegen den Krieg", die Anstoß in ihrer Schule erregte. Die Zeichnung stellte ihr Vater zur Verfügung. Quelle: Ovdinfo

 

Daraufhin hatte die Direktorin der Schule die Polizei gerufen, die am nächsten Tag mit Vertretern des Jugendamtes in die Schule kam, wo der 53-jährige, alleinerziehende Vater auf seine Tochter wartete. Beide wurden auf die Polizeistation gebracht, der Vater verhört, der Fall noch am selben Tag verhandelt und Aleksej Moskalev wegen „Öffentlicher Handlungen, die darauf abzielen, die Russische Armee zu diskreditieren“ [Art. 20.3.3 Teil 1 Ordnungsstrafrecht RF] zu 32.000 Rubel Geldstrafe [ca. 400 Euro] verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, in den Sozialen Netzwerken die Russische Armee mit den Worten „Die Armee Russlands. Gewalttäter neben uns.“ kommentiert zu haben

Nach Verhängung der Strafe folgten jedoch weitere Repressionen. Am nächsten Tag erhielt Moskalev einen Anruf, er solle umgehend in die Schule kommen, FSB-Beamte seien gekommen und wollten seine Tochter mitnehmen. In der Schule folgte ein dreieinhalbstündiges Gespräch, danach weigerte sich das Mädchen aus Angst, weiter zur Schule zu gehen.

Am 30. Dezember folgte eine Hausdurchsuchung bei der Familie, bei der Dokumente, Computer, Mobiltelefone und Ersparnisse konfisziert wurden. Mascha musste sich dabei mit ihrer Zeichnung fotografieren lassen. Die Beamten nahmen Vater und Tochter mit, das Mädchen wurde in eine städtische Einrichtung für Waisenkinder gebracht, Aleksej zum Verhör. Dort schlug man ihn nach seinen Worten mit dem Kopf an die Wand und auf den Boden, sperrte ihn in einen Raum und ließ zweieinhalb Stunden in voller Lautstärke die russische Nationalhymne laufen. Nachdem daraufhin bei Moskalev Herzbeschwerden auftraten, rief man einen Arzt. Am späten Abend entließ man ihn nach Hause, zuvor wurde ein erneutes Verfahren gegen ihn eingeleitet, allerdings dieses Mal ein Strafverfahren wegen wiederholter „Diskreditierung der Armee“ [280.3 Teil 1 StGB RF], ihm drohen bis zu drei Jahren Haftstrafe. 

Diesmal konnte Moskalev seine Tochter wieder nach Hause holen, und beide verließen die Jefremov, der Vater fand am neuen Wohnort eine Arbeitsmöglichkeit. Am 1. März wurde er erneut festgenommen und steht inzwischen auf Gerichtsbeschluss unter Hausarrest, einstweilen bis zum 27. April. Seine Tochter wurde in ein Rehabilitationszentrum nach Jefremov gebracht und nicht nach Hause gelassen unter Verweis auf eine Entscheidung der Kommission für Minderjährige. Das Jugendamt will das Sorgerecht des Vaters einschränken. Der Anwalt der Familie betont, dafür gebe es keine gesetzliche Grundlage.

Inzwischen wurde eine Petition (auf Russisch) gestartet, das Mädchen nach Hause zu seinem Vater zu lassen.

7. März 2023

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