Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL fordert unverzügliche Freilassung

Die Verurteilung von Ildar Dadin zu drei Jahren Haft hat etliche Proteste ausgelöst. Es kam zu Kundgebungen, vor allem Einzelmahnwachen, in mehreren Städten, darunter St. Petersburg und Jekaterinburg.


Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL forderte in der nachstehenden Erklärung Dadins unverzügliche Freilassung sowie die Abschaffung des Artikels 212.1, nach dem er verurteilt wurde:

"Am 7. Dezember hat Natalija Dudar, Richterin des Basmannyj-Gerichts Moskau, das erste Urteil nach Art. 212.1 StGB RF gefällt (wiederholter Verstoß gegen die Vorschriften zur Organisation oder Durchführung von Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Märschen oder Mahnwachen). Sie hat Ildar Dadin schuldig gesprochen und ihn zu drei Jahren Freiheitsentzug in einer Kolonie gewöhnlichen Regimes verurteilt.

Dieses Urteil ist eine besonders zynische Attacke gegen Bürgerrechte und Freiheiten, eine Beleidigung gegen die Idee der Rechtssprechung, selbst wenn man es mit anderen politisch motivierten und in unseren Augen ungesetzlichen Urteilen vergleicht. Zwei der vier Vorfälle, die Dadin zur Last gelegt werden, waren Einzelmahnwachen, die nicht einmal gegen die „drakonische“ Gesetzgebung der Russischen Föderation über öffentliche Veranstaltungen verstoßen. Ein weiterer Vorfall hatte überhaupt nichts mit einer solchen Aktion zu tun.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL hat den Artikel 212.1 StGB der RF bereits kritisiert. Er soll ganz offensichtlich dem Zweck politischer Verfolgungen dienen. Er ist verfassungswidrig und unrechtmäßig, da er

- die wiederholte Bestrafung für ein und denselben Rechtsverstoß vorsieht;

- das Vorliegen eines Straftatbestandes davon abhängig macht, dass die Person ordnungsrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde und sie damit der Garantien beraubt, die in der Strafprozessordnung festgeschrieben sind;

- das Prinzip der Gleichheit aller vor dem Gesetz verletzt, indem er eine wiederholte Ordnungswidrigkeit, die die Persönlichkeit des Delinquenten charakterisiert, zum einzigen qualifizierenden Merkmal für die Begehung einer Straftat macht;

- eine Verantwortung festschreibt, die offensichtlich nicht dem anzunehmenden Gefährlichkeitsgrad für die Gesellschaft entspricht;

- entgegen den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Russischen Föderation und der Haltung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ohne hinreichenden Grund die Freiheit friedlicher Versammlungen einschränkt.

Beim Prozess war es bezeichnenderweise gerade Ildar Dadin selbst, und nicht die Anklagevertretung und das Gericht, der eine Position vertrat, die auf der Verfassung der Russischen Föderation basiert, indem er an die Rechte und Freiheiten der Bürger appellierte.

Wer nach Art. 212.1 StGB zur Verantwortung gezogen wird, ist für das Menschenrechtszentrum MEMORIAL jemand, der ungesetzlich und aus politischen Gründen verfolgt wird. Jeder, der auf dieser Grundlage der Freiheit beraubt wird, ist ein politischer Gefangener.

Wir fordern die unverzügliche Einstellung des Verfahrens gegen Ildar Dadin, seine bedingungslose Freilassung und die Streichung des Artikels 212.1 aus dem russischen Strafgesetzbuch."

9. Dezember 2015

Ildar Dadin zu drei Jahren Haft verurteilt


Das Moskauer "Basmannyj"-Bezirksgericht hat am heutigen 7. Dezember Ildar Dadin zu drei Jahren Straflager verurteilt.

Dadin ist der erste, die nach Artikel 212.1 verurteilt wurde, einem neuen Artikel des Strafgesetzbuchs, der 2014 eingeführt wurde. Er sieht für "mehrfachen Verstoß gegen die Vorschriften zur Organisation oder Durchführung von Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Märschen oder Mahnwachen" hohe Geldstrafen, verschiedene weitere Sanktionen bis zu einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren vor.

Ildar Dadin saß seit Anfang Februar im Hausarrest, nachdem ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet worden war. Zur Last gelegt wurden ihm vier Protestaktionen (vom 6. und 23. August, 13. September und 5. Dezember 2014). Artikel 212 kann Anwendung finden, wenn eine Person innerhalb von 180 Tagen mehr als zweimal wegen Verstößen bei Versammlungen administrativ belangt wurde.

Der Staatsanwalt hatte ursprünglich zwei Jahre Freiheitsentzug gefordert. Die Richterin, Natalja Dudar, ging jedoch über diesen Antrag hinaus und verurteilte Dadin zu drei Jahren Lagerhaft in gewöhnlichem Regime. Das Urteil stieß auf heftige Proteste, Anwesende gaben ihrer Empörung lautstark Ausdruck und riefen wiederholt "Schande" und "Faschisten".

Dadin selbst hatte betont, er sei bereit, für seine Überzeugungen ins Gefängnis zu gehen. Er wurde unmittelbar nach der Urteilsverkündung in Haft genommen.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL rechnet Ildar Dadin wie auch Vladimir Ionov und Mark Galperin (denen derselbe Artikel zur Last gelegt wird) zu politisch Verfolgten. Artikel 212.1 sei rechtswidrig, er verstoße gegen elementare Rechtsregeln, allein schon dadurch, dass ein und dieselbe Tat mehrfach geahndet werden könne, eine Auffassung die auch der russische Anwalt Jurij Kostanow in einer Stellungnahme vertritt.

7. Dezember 2015

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