Belastungszeuge fordert Wiederaufnahme seines Verfahrens

Ein Gericht in Rostow hat heute das Urteil gegen Oleg Sentsov und Alexander Koltschenko verkündet. Oleg Sentsov wurde zu 20 Jahren strenger Lagerhaft verurteilt, Alexander Koltschenko zu zehn Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte im Falle Sentsov 23 Jahre und für Koltschenko zwölf Jahre beantragt.

Sentsov und Koltschenko waren im Mai 2014 auf der Krim verhaftet und nach Moskau verschleppt worden. Der Prozess fand indessen in Rostow statt.

Einer der beiden Belastungszeugen, Gennadij Afanasjev, hat seine Aussage während des Prozesses zurückgezogen und erklärt, sie sei unter Folter zustande gekommen. Afanasjev war bereits zu sieben Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden, ebenso wie der andere Belastungszeuge, Alexej Tschirnij.

Afanasjew hat inzwischen eine Wiederaufnahme seines Verfahrens beantragt. Er bestreitet nicht, an gesetzwidrigen Aktionen teilgenommen zu haben, besteht allerdings darauf, dass von „Terrorismus“ keine Rede sein könne. Afanasjews Anwalt Alexander Popkow beklagt, dass ihm der Einblick in die Akten des Verfahrens verweigert werde.

Oleg Sentsov bestreitet jegliche Beteiligung an illegalen Handlungen. Während seiner Untersuchungshaft und insbesondere in den letzten Tagen hat es zahlreiche Solidaritätsbekundungen für Sentsov gegeben, sowohl von Seiten russischer Berufskollegen als auch aus dem Ausland.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL hat Sentsov, Koltschenko und Afanasjev als politische Gefangene anerkannt. Informationen in russischer Sprache zu Afanasjew finden Sie hier und zu Sentsov und Koltschenko hier, die Schlussworte Sentsovs (in englischer Übersetzung) hier und Koltschenkos (russisch) hier.

25. August 2015

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