Im Zusammenhang mit dem Strafverfahren wegen angeblichen „Schmuggels von Kulturgütern“ wurde Aleksandr Tschernyschov am Samstag (20. Mai) nicht, wie vorgesehen, aus der Ordnungshaft in Moskau entlassen, sondern weiter in Haft gehalten und zurück nach Perm gebracht.
Dort wurde er am 21. Mai (Sonntag) mehrere Stunden lang verhört, zunächst als Verdächtigter und dann bereits als Angeklagter. Ein weiterer Angeklagter - in Abwesenheit - ist Robert Latypov (Leiter des zwangsweise aufgelösten Memorial-Verbands in Perm, der sich in Deutschland aufhält) sowie weitere, noch nicht ermittelte Personen. Diejenigen, bei denen in den letzten Tagen Haussuchungen stattfanden, gelten als Zeugen.
Bei Tschernyschov wurde Flucht- und Verdunklungsgefahr unterstellt (da er einen Auslandspass besitzt und sich bei der Festnahme auf dem Weg in die Türkei befand). Mit dieser Begründung wurde seinem Antrag nicht stattgegeben, seine Untersuchungshaft in Hausarrest umzuwandeln. Ein Permer Bezirksgericht entschied, dass er vorläufig (zunächst bis 11. Juli) in Haft bleiben muss.
22. Mai 2023