(23.10.2002)
In seinem Antwortschreiben an das Zentrum für Menschenrechte von MEMORIAL vom 23.10.02 erklärt Schewardnadse, dass die wegen Grenzverletzung festgenommenen 5 Personen tschetschenischer Staatsangehörigkeit an die Russische Föderation ausgeliefert wurden, nachdem die russische Staatsanwaltschaft feste Garantien bezüglich der Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Rechte abgegeben hatte.
Die Angelegenheit acht weiterer Inhaftierter werde derzeit durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geprüft. Die georgischen Behörden würden den dort getroffenen Beschluss umsetzen.
(23.10.2002)
In seinem Antwortschreiben an das Zentrum für Menschenrechte von MEMORIAL vom 23.10.02 erklärt Schewardnadse, dass die wegen Grenzverletzung festgenommenen 5 Personen tschetschenischer Staatsangehörigkeit an die Russische Föderation ausgeliefert wurden, nachdem die russische Staatsanwaltschaft feste Garantien bezüglich der Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Rechte abgegeben hatte.
Die Angelegenheit acht weiterer Inhaftierter werde derzeit durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geprüft. Die georgischen Behörden würden den dort getroffenen Beschluss umsetzen.