Im August 2025 wurde unser unrechtmäßig verurteilter Kollege Bachrom Chamroev in die Strafkolonie IK-18 in der Ortschaft Charp überstellt. Die Strafkolonie im Autonomen Kreis der Jamal-Nenzen ist ein Lager mit besonderem Regime hinter dem Polarkreis, das sich durch Isolation, harte Bedingungen und schwierige Erreichbarkeit für Besuche auszeichnet.
Wir erinnern, dass Chamroev am 24. Februar 2022 verhaftet und am 23. Mai 2023 zu 14 Jahren Haft verurteilt worden war. Er wurde für schuldig befunden, öffentliche Aufrufe zum Terrorismus verbreitet zu haben (Art. 205.2, Abs. 2 StGB RF) und an der Organisation einer terroristischen Organisation beteiligt gewesen zu sein (Art. 205.5, Abs. 1). Chamrov bestreitet diese Mitgliedschaft. Außerdem wurden ihm ein Bericht über politische Verfolgungen zur Last gelegt sowie Klagen über Menschenrechtsverletzungen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Memorial hat in einer Erklärung seine Freilassung gefordert.
Seine Zusammenarbeit mit dem Menschenrechtszentrum Memorial war der Vorwand für die umfangreichen Durchsuchungen und Beschlagnahmungen am 4. März 2022 bei den damals gerade liquidierten Memorial-Verbänden (Memorial International sowie das Menschenrechtszentrum Memorial) und bei der Organisation „Grazhdanskoe sodejstvie“ (Bürgerunterstützung), einer Partnerorganisation von Memorial, die Flüchtlinge und Migranten betreut und von Svetlana Gannuschkina geleitet wird. Im September 2025 nun hat der Menschenrechtsaktivist gemeinsam mit der Anwältin des „Zentrums für Menschenrechte Memorial“, Tamila Imanova, eine Beschwerde beim UN-Menschenrechtsausschuss eingereicht.
Grundlage der Beschwerde ist ein Verstoß der russischen Behörden gegen Artikel 14 (3) (e): Das Recht auf Befragung von Zeugen, das Chamroev und seiner Verteidigung verweigert worden war. Diese anonymen Zeugen waren die einzigen, auf deren Aussage sich das Gericht bei der Anklage der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation berief und deren Namen es sich preiszugeben, weigerte.
Zudem bezieht sich die Klage auch auf Verletzung von Artikel 18, 19 und 26: Gewissens- und Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit und Nichtdiskriminierung, da die Verurteilung von Chamroev friedliche religiöse und allgemeine Aufrufe zur Einheit der Muslime kriminalisiert.
Tamila Imanova betont: „Wir bemühen uns weiterhin um eine internationale Reaktion. Im Jahr 2023 hatten auf unsere Anfrage hin mehrere Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen die russischen Behörden um Informationen zum Fall Chamroev gebeten. Und im Jahr 2025 reichen wir in seinem Namen eine Beschwerde beim wichtigsten quasi-gerichtlichen Gremium ein, das den Russen noch offensteht – dem Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen.
Quelle: https://memorialcenter.org/news/bahrom-hamroev-v-harpe-podal-zhalobu-v-kp-ch-oon