Die belarusische Menschenrechtsorganisationen "Vjasna" hat ihren Bericht über die Menschenrechtslage in Belarus für den Monat Mai veröffentlicht, den wir hier in deutscher Übersetzung leicht gekürzt bereitstellen.
Obwohl im März 250 politische Gefangene freigelassen wurden, steigt ihre Zahl erneut an, im Mai wurden 32 Personen neu als politische Gefangene anerkannt. Ende Mai 2026 befanden sich 854 politische Gefangene in Haft, darunter 112 Frauen. Mindestens 170 von ihnen gelten aufgrund ihres Gesundheitszustands, Alters oder der Haftbedingungen als besonders gefährdet. Die Haftbedingungen entsprechen keinen internationalen Standards und insbesondere politische Gefangene sind systematischer Folter, Misshandlungen oder anderen Formen unmenschlicher Behandlung ausgesetzt.
Auch die grenzüberschreitenden Repressionen halten an, bspw. in Form willkürlicher Strafverfahren, Eintragung in die "Extremisten"-Liste, Beschattungen, Zwang zur inoffiziellen Mitarbeit und Druckausübung auf in Belarus verbliebene Verwandte oder nahestehende Personen.
Zudem unterstützt das belarusische Regime weiterhin die Russische Föderation und deren Angriffskrieg gegen die Ukraine.
Politisch motivierte Verfolgung
Seit 2020 waren mindestens 9.792 Menschen von politisch motivierter strafrechtlicher Verfolgung betroffen und mindestens 8.477 Menschen wurden in diesem Zusammenhang verurteilt, teilweise auch in Abwesenheit. Trotz erheblicher Schwierigkeiten, mit denen Menschenrechtsorganisationen bei der Erfassung solcher Fälle konfrontiert sind, steigen diese Zahlen Monat für Monat weiter an.
Es wurden mehr als 30 Fälle von Hausdurchsuchungen bei Aktivisten verzeichnet, die sich im erzwungenen Exil befinden. In einigen Fällen standen die Durchsuchungen im Zusammenhang mit den Wahlen zum Koordinierungsrat (dem Vertretungsgremium der pro-demokratischen Kräfte in Belarus) und den Veranstaltungen zum Tag der Freiheit am 25. März. Neben den offiziellen Ermittlungsmaßnahmen werden verschiedene informelle Formen des Drucks auf ins Exil gegangene und abgeschobene Aktivisten sowie auf deren Angehörige in Belarus verzeichnet.
Etwa 6.000 belarusische Staatsbürger wurden in die aktualisierte Fahndungsdatenbank der Russischen Föderation aufgenommen, was in der Regel bedeutet, dass die betreffende Person von den belarusischen Behörden in die zwischenstaatliche Fahndungsdatenbank der GUS aufgenommen wurde. Es wurde über Fälle berichtet, in denen in Armenien und Italien belarusische Staatsbürger, die aus politischen Gründen verfolgt werden, wegen Auslieferungsersuchen der Behörden in Minsk festgenommen wurden.
An der Einreise nach Belarus kam es weiterhin zu verstärkten Kontrollen, Verhören und Festnahmen von Personen, die das Land nach 2020 verlassen hatten, und von Aktivisten. Unter anderem wurde von Fällen persönlicher Leibesvisitationen mit vollständiger Entkleidung berichtet.
Verurteilte in politisch motivierten Strafverfahren, die vor Antritt ihrer Freiheitsstrafe Berufung einlegen, werden gezwungen, Erklärungen zu unterzeichnen, die eine mögliche Abschiebung aus Belarus im Falle eines erneuten Gesetzesverstoßes vorsehen.
Es häufen sich Berichte über Repressionen im Zusammenhang mit Beschwerden gegen staatliche Behörden. So soll in Lida (Gebiet Hrodna) die Beschwerde eines Mannes bei der Verkehrspolizei eine Hausdurchsuchung durch die Sicherheitsbehörden ausgelöst haben.
Politische Gefangene
Politische Gefangene sind weiterhin spezifischen Repressionen ausgesetzt. Sie unterliegen erheblichen Einschränkungen ihrer Rechte, stehen unter ständigem Druck und sind unmenschlichen Haftbedingungen sowie unzureichender medizinischer Versorgung ausgesetzt. Eine Form dieser repressiven Praxis ist die präventive Einstufung als "zu Extremismus tendierend", die eine Reihe erheblicher Sondereinschränkungen mit sich bringt. Dabei ist zu beobachten, dass diese Praxis in letzter Zeit auch auf nicht-politische Häftlinge ausgeweitet wird.
Der staatliche Fernsehsender ONT kündigte die Ausstrahlung des Films „Ringo. Agent der litauischen Geheimdienste" an, der sich mit dem politischen Gefangenen Miroslavas Trockis aus Litauen befasst, dem Spionage und Agententätigkeit vorgeworfen werden. Die Darstellung der Vorwürfe als bereits bewiesen sowie die Charakterisierung des Angeklagten als Verbrecher noch vor einer gerichtlichen Verhandlung stellen einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Unschuldsvermutung dar.
Uladsimir Kniha befindet sich seit dem 5. September 2023 weiterhin in Isolationshaft. Gegen ihn wurde zum dritten Mal Anklage wegen vorsätzlicher Missachtung der Anordnungen der Justizvollzugsanstalt (Art. 411 des Strafgesetzbuches) erhoben. Solche Anklagen werden in der Praxis häufig als Druckmittel eingesetzt und erfolgen oft aufgrund geringfügiger Disziplinarverstöße, für die die Betroffenen bereits sanktioniert wurden, oft durch Einweisung in die Isolationshaft. Aufgrund ähnlicher Vorwürfe wurden auch Illja Veramejeu und Sjarhej Kanavalau verurteilt.
Auf Grundlage von Artikel 411 des Strafgesetzbuches wurde auch Мikita Jemjaljanau zweimal vor Gericht gestellt. Er ist inzwischen freigelassen, verbrachte jedoch während seiner Haft mindestens 648 Tage in Einzelhaft, trat in einen Hungerstreik und wurde zweimal in verschärfte Disziplinarhaft verlegt.
Derzeit sind 11 Fälle bekannt, in denen politische Gefangene ihre vom Gericht verhängten Haftstrafen bereits verbüßt hatten, jedoch aufgrund einer Verurteilung nach Artikel 411 durch eine zusätzliche Freiheitsstrafe in Haft gehalten werden. Diese Maßnahme wurde insgesamt gegen 43 politische Gefangene verhängt, in einigen Fällen auch wiederholt. Insgesamt sind 83 aus politischen Gründen verurteilte Personen bekannt, deren Haftstrafe seit 2020 gemäß Artikel 411 des Strafgesetzbuches verlängert wurde.
Weiterhin gehen besorgniserregende Berichte über den körperlichen und psychischen Zustand der in Haft befindlichen politischen Gefangenen ein. So werden unter anderem Uladsimir Hundar, der aufgrund eines fehlenden Beines eine Behinderung hat, sowie Vjatschaslau Areschka und Volha Tschukarava, die während ihrer Haft ihr Augenlicht verloren haben, noch immer in Haft gehalten. Im Laufe des Monats gab es zudem Berichte über erhebliche Verschlechterungen des Gesundheitszustands von Ljudmila Tschekina, Jauhen Skotschka, Kiryl Aschurak und Kiryl Pasnyak.
Verfolgung ehemaliger politischer Gefangener und ihrer Angehörigen
Freigelassene politische Gefangene in Belarus, die auf den "Extremisten"- und "Terroristen"-Listen stehen, sind weiterhin mit erheblichen Einschränkungen konfrontiert, unter anderem bei der Arbeitssuche, beim Zugang zu Bankdienstleistungen, zur Mobilfunknutzung und bei der Verfügung über ihr Vermögen. In Homel werden ehemalige politische Gefangene massenhaft zu "präventiven Befragungen" vorgeladen, bei denen Unbekannte in Zivil sie zu ihren politischen Ansichten, ihrem Wahlverhalten, ihren Kontakten ins Ausland und der erhaltenen Unterstützung befragen.
Der aus Belarus zwangsweise ausgewiesene ehemalige politische Gefangene Pavel Nikitsenka wurde von den belarusischen Behörden in die zwischenstaatliche Fahndungsdatenbank der GUS aufgenommen und taucht in der öffentlich zugänglichen Fahndungsdatenbank des Innenministeriums der Russischen Föderation auf.
Die Wohnung des zwangsweise ausgewiesenen ehemaligen politischen Gefangenen Jauhen Kislou wurde vom KGB beschlagnahmt und versiegelt.
Gegen den ehemaligen politischen Gefangenen und Vorsitzenden der Partei Belarusische Christdemokratie, Pavel Sevjarynets, wurde wegen der Teilnahme an einer Aktion zum Tag der Freiheit im Ausland ein neues Strafverfahren eingeleitet.
Die Facebook-Seite des in einer Strafkolonie verstorbenen politischen Gefangenen und Künstlers Ales Puschkin wurde als extremistisches Material eingestuft.
Einschränkung der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit
Am 6. und 7. Mai 2026 führten die Ermittlungsbehörden und der KGB eine Reihe von Hausdurchsuchungen bei Kandidaten durch, die erstmals für den Koordinierungsrat kandidieren, sowie bei deren Angehörigen in Belarus. Vjasna sind mehr als 20 Kandidaten bekannt, bei deren Verwandten in Belarus Durchsuchungen stattfanden, die eingeschüchtert wurden und in einigen Fällen mit der Beschlagnahmung von Eigentum konfrontiert waren.
Die Ermittlungsmaßnahmen stehen im Zusammenhang mit einem Strafverfahren, das gemäß den Artikeln 361-1 ("Beteiligung an einer extremistischen Vereinigung"), 356 ("Hochverrat"), 357 ("Verschwörung zur Machtergreifung") und 361 ("Aufrufe zur Verhängung von Sanktionen und anderen restriktiven Maßnahmen") des Strafgesetzbuchs eingeleitet wurde.
Neben der Durchführung offizieller Ermittlungsmaßnahmen schüchtern die Behördenvertreter sowohl die Angehörigen in Belarus als auch die im Ausland lebenden Kandidaten für den Koordinierungsrat aktiv ein und üben Druck auf sie aus. So berichtete der Kandidat Mikalaj Ljapeschka von Drohungen, seinen Bruder festzunehmen, sollte er seine Kandidatur nicht zurückziehen und nicht nach Belarus zurückkehren.
Die Kandidatin Hanna Fedaronak, die zugleich Leiterin einer Unterkunft für ehemalige politische Gefangene ist, erhält Drohungen gegen sich selbst und ihre Angehörigen. Ihr wurden ein Trauerkranz, Drohbotschaften sowie Fotomontagen von Grabsteinen ihrer Angehörigen zugesandt, darunter auch von ihren minderjährigen Enkelkindern.
Die Sicherheitsbehörden gaben zudem an, dass in Belarus mehrere Personen festgenommen worden seien, die bei der Wahl für einen neuen Koordinierungsrat gestimmt hätten.
Die Hauptdirektion zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Korruption (GUBAZiK) berichtete von der Festnahme von Mitgliedern der "Antifa"-Bewegung in der Nähe von Baranavitschy. Die Initiative "Anarchistisches Schwarzes Kreuz – Belarus" (ABC-Belarus), die sich unter anderem für inhaftierte Anarchisten und Antifaschisten einsetzt, wurde als extremistische Vereinigung eingestuft.
Die strafrechtliche Verfolgung von Teilnehmern an Straßenaktionen zum Tag der Freiheit (25. März) im Ausland gewinnt an Fahrt. Am 21. Mai führte der KGB Hausdurchsuchungen bei Angehörigen von im Exil lebenden Aktivisten durch, die in diesem Jahr an Aktionen zum Tag der Freiheit in Litauen, Polen und den USA teilgenommen hatten.
Es wurde bekannt, dass Gerichte in Verwaltungssachen gegen drei Teilnehmer der Feierlichkeiten im März in Homel im Rahmen des traditionellen nationalen Brauchs Hukannja Vjasny ("Herbeirufen des Frühlings") hohe Geldstrafen angestrengt wurden. Obwohl die Veranstaltung Berichten zufolge ursprünglich mit den lokalen Behörden abgestimmt war, sahen sich die Teilnehmer einer verwaltungsrechtlichen Verfolgung ausgesetzt.
Es wurde auch über Hausdurchsuchungen und Festnahmen von Teilnehmern der Proteste nach den manipulierten Präsidentschaftswahlen 2020 berichtet, obwohl die Verjährungsfrist bereits abgelaufen war.
Verletzung der Meinungsfreiheit
Dokumentiert werden weiterhin administrative und strafrechtliche Verfolgungen, Freiheitsbeschränkungen und Freiheitsentziehungen wegen friedlicher Meinungsäußerungen, einschließlich der Verfolgung wegen Illoyalität gegenüber den derzeitigen Machthabern in Belarus. Die Verfolgung im Kulturbereich hielt an.
Die Liste der Bücher, deren Verbreitung in Belarus verboten ist, wurde auf 258 Titel erweitert. Die Online-Bibliothek Kamunikat.org mit Büchern in belarusischer Sprache wurde nach Hackerangriffen, die höchstwahrscheinlich von den belarusischen Behörden koordiniert wurden, außer Betrieb gesetzt. Online-Shops zur Förderung der belarusischen nationalen Identität sowie eine Sprachschule wurden durch einen Beschluss des KGB als extremistische Vereinigungen eingestuft.
Der Musiker Aljaksej Chljastou erhielt 14 Tage Verwaltungshaft wegen des Vorwurfs der geringfügigen Ordnungsstörung (Art. 19.1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten), nachdem er vermutlich wegen öffentlicher Äußerungen gegen die "schwarzen Listen" von Musikern in Belarus festgenommen worden war. Gegen den Musiker Sjarhej Michalka wurde wegen Verleumdung, Anstiftung zum Hass und Beleidigung von A. Lukaschenka ein Sonderverfahren eingeleitet, das eine Verurteilung in Abwesenheit ermöglicht.
Die iranische Staatsbürgerin Hatere Khodadadi, die wegen Äußerungen über den Iran in sozialen Netzwerken festgenommen wurde, wurde zu 14 Tagen Verwaltungshaft verurteilt. Nach Angaben von ManotoTV wurde ihre Festnahme von der iranischen Botschaft in Belarus veranlasst.
Verfolgung von Menschenrechtsaktivisten
In Haft befinden sich weiterhin die Menschenrechtsaktivisten Uladsimir Tseljapun, der wegen Extremismus und Verleumdung in Untersuchungshaft sitzt, sowie Vital Tschopik, der eine siebenjährige Freiheitsstrafe verbüßt, da er Informationen über politisch motivierte Gerichtsverfahren weitergegeben hätte.
Die Gerichte stufen weiterhin Beiträge des Zentrums Vjasna, seines Freiwilligendienstes, der Kampagne "Menschenrechtsaktivisten gegen die Todesstrafe in Belarus" sowie die persönliche TikTok-Seite von Leanid Sudalenka als extremistische Inhalte ein.
Die Wohnung des Menschenrechtsaktivisten und Journalisten Uladsimir Chilmanovitsch steht zum Verkauf; zuvor war er in Abwesenheit zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. In der Wohnung des Vjasna-Menschenrechtsaktivisten Uladsimir Labkovitsch fand eine Hausdurchsuchung statt.
Verfolgung von Journalisten
Die gezielte Verfolgung unabhängiger Medien und Journalisten hält weiter an. Nach Angaben des Belarusischen Journalistenverbands befinden sich derzeit 21 Mitarbeiter von Medien in Haft.
Das unabhängige Medienunternehmen "Flahschtok" aus Homel berichtete von Hausdurchsuchungen bei den Eltern von zwei Personen, die im Medienbereich tätig sind.
Der KGB hat den Belarusischen Journalistenverband als extremistische Vereinigung eingestuft. In dem Dokument des Innenministeriums wird dabei jedoch nicht die Website des Verbandes genannt, sondern die Website proinfo.news aus Luninets sowie deren Social-Media-Kanäle. Der Belarusische Journalistenverband war bereits durch einen Beschluss des KGB vom 28. Februar 2023 als extremistische Vereinigung eingestuft worden.
Gegen die ehemalige Moderatorin des staatlichen Radiosenders 107,4 FM in Homel, Jemma Brait, die sich außerhalb von Belarus aufhält, wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Verfolgung aus Solidarität mit der Ukraine im Kontext der russischen Militäraggression gegen die Ukraine
Bis zum Monatsende sind mindestens 171 Personen bekannt, denen wegen ihrer Solidarität mit der Ukraine die Freiheit entzogen wurde oder die aus diesem Grund eine Freiheitsbeschränkung verbüßen.
Aljaksandr Novikau wurde wegen Beihilfe zum Extremismus durch die Weitergabe von Informationen an Belaruski Hajun zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Sjarhej Rybaljou wurde im Rahmen des Hajun-Verfahrens wegen Unterstützung des Extremismus sowie wegen Beleidigung eines Amtsträgers verurteilt; das Strafmaß ist derzeit noch nicht bekannt.
Gegen den ehemaligen Polizeibeamten Ivan Vojnau, der 2025 wegen Verbindungen zum Kalinouski-Regiment festgenommen worden war, wurde ein Schuldspruch gefällt. Das Urteilsmaß ist derzeit noch ungeklärt. Es wurde bekannt, dass Hleb Panasjuk, der Anfang 2026 zu fünf Jahren Freiheitsentzug verurteilt wurde, wegen der Absicht, im Kalinouski-Regiment zu dienen, verurteilt wurde. Der ehemalige Freiwillige des Kalinouski-Regiments, Maksim Schabutski, wurde in Abwesenheit zu 19 Jahren Freiheitsentzug nach 18 Artikeln des Strafgesetzbuches verurteilt; die Anklagepunkte umfassen unter anderem Verleumdung und Extremismus.
Der ehemalige politische Gefangene Tsichan Kljukatsch, ein Freiwilliger des Kalinouski-Regiments, ist in der Ukraine gefallen.
Verletzung von Rechten und Freiheiten unter dem Vorwand der Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus
Im Mai wurden weiterhin strafrechtliche Verfolgungen und Festnahmen aufgrund erfundener Vorwürfe des "Extremismus" und "Terrorismus" dokumentiert. Diese standen im Zusammenhang mit verschiedenen Formen der Zusammenarbeit mit unabhängigen Medien, Menschenrechtsorganisationen, pro-demokratischen politischen Gruppierungen, Solidaritätsfonds usw.
Der Leiter einer Abteilung der Staatsanwaltschaft der Region Vitsebsk, Dsmitry Kudrjautsau, erklärte, dass das Studium und Tätigkeit an der Europäischen Humanitären Universität, die vom Obersten Gerichtshof als extremistische Organisation eingestuft wurde, strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren nach sich ziehen könnten.
Das Innenministerium und der KGB erweitern zudem weiterhin außergerichtlich die Listen von angeblich „extremistischen“ und „terroristischen“ Einzelpersonen, Organisationen und Initiativen. Ende Mai umfasste die Terrorliste 1.614 Personen (davon 696 belarusische Staatsbürger) sowie 484 Organisationen.
Auch die Lister der als „extremistisch“ eingestuften Personen wuchs im Mai um 72 Einträge auf insgesamt 6.650 Personen; die Liste von Gruppierungen wurde um sieben Einträge auf 371 erweitert.
Zudem wurde die vom Informationsministerium geführte Liste extremistischer Materialien ausgeweitet; so wurde etwa ein Aufruf belarusischer Geistlicher, der im Herbst 2020 auf der Website pravmir.ru veröffentlicht wurde und die belarusischen Behörden zur Beendigung der Polizeigewalt sowie zur Aufnahme eines friedlichen Dialogs mit den Demonstrierenden aufforderte, als extremistisches Material eingestuft.
Darüber hinaus wurde ein Entwurf für einen Beschluss des Ministerrats „Über das Register natürlicher Personen, die eine selbstständige berufliche Tätigkeit im Bereich der Kindererziehung ausüben“ zur öffentlichen Diskussion gestellt. Dieser sieht vor, Personen, die in die Liste der Extremisten aufgenommen wurden, die Ausübung einer Nachhilfetätigkeit zu untersagen.
Folter und Misshandlung
Dokumentiert werden weiterhin Informationen über Folter und andere Formen grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung sowohl im Zusammenhang mit den Ereignissen des Jahres 2020 als auch mit aktuellen Fällen.
Die Internationale Plattform für Rechenschaftspflicht in Belarus (ein Konsortium aus den Organisationen Vjasna, dem Internationalen Komitee zur Untersuchung von Folter in Belarus, REDRESS und DIGNITY), die Beweise für Verbrechen gegen die Menschlichkeit der belarusischen Behörden sammelt, hat ihren zehnten Tätigkeitsbericht vorgelegt. Dem Bericht zufolge wurden bislang mehr als 38.000 Dokumente gesammelt, rund 3.000 Zeugenaussagen und Berichte von Betroffenen dokumentiert sowie Beweismittel beim Internationalen Strafgerichtshof und der Gruppe unabhängiger Experten zur Menschenrechtslage in Belarus der Vereinten Nationen eingereicht.
Anlässlich des Tages der politischen Gefangenen veröffentlichte das Menschenrechtszentrum Vjasna Berichte ehemaliger politischer Gefangener über Menschenrechtsverletzungen sowie über grausame und unmenschliche Behandlung während des Transports.
Zudem wurde ein weiterer Fall der Veröffentlichung unter Zwang aufgenommener "Geständnisvideos" dokumentiert. Der Telegram-Kanal der Minsker Polizei veröffentlichte ein Video eines in Lahojsk festgenommenen Mannes, dem vorgeworfen wurde, auf TikTok negative Kommentare über A. Lukaschenka veröffentlicht zu haben.
Ehemalige politische Gefangene berichteten über die Bedingungen in der Frauenstrafkolonie Nr. 4 und in Isolationshaft. Zu den geschilderten Praktiken zählen chronische Kälte, Schlafentzug, strenge Verhaltenskontrollen sowie anhaltender psychischer Druck durch Isolation und erniedrigende Maßnahmen. Darüber hinaus wurden erhebliche Einschränkungen im Alltag und bei der Hygiene sowie die Missachtung medizinischer Bedürfnisse beschrieben. Menschenrechtsaktivisten bewerten diese Praktiken als Teil eines systematischen Systems der Misshandlung und Druckausübung gegenüber Gefangenen in Belarus.
Auch aus den Untersuchungsgefängnissen des KGB werden von ehemaligen Häftlingen Praktiken psychologischen Drucks berichtet. Beschrieben werden unter anderem der Verlust des Zeitgefühls durch das Fehlen von Uhren, einen strikt reglementierten Tagesablauf und die Abhängigkeit von staatlichen Fernsehprogrammen. Darüber hinaus erzählen sie von überfüllten Zellen mit Schlafplätzen auf Holzbrettern am Boden sowie Formen sensorischer Deprivation. Zudem wird vom Einsatz sogenannter "weicher Räume" berichtet, die der Isolation dienen und in denen Häftlinge über längere Zeit in unbequemen Körperhaltungen festgehalten werden. Diese Praktiken werden als Formen der Folter und der systematischen Unterdrückung von Gefangenen bewertet.
Der ehemalige politische Gefangene Vjatschaslau Rahaschtschuk beschrieb systematische körperliche Gewalt bei der Festnahme und auf der Polizeiwache (Schläge, Folter im Polizeigewahrsam und Verweigerung medizinischer Hilfe) sowie die schweren Haftbedingungen in Untersuchungshaftanstalten und Strafkolonien, darunter überfüllte Zellen, Einzelhaft und die lang andauernde Unterbringung in der Isolationszelle als Form des ständigen Drucks. Separat spricht er über die Praxis der Bestrafung für kleinste Verstöße und die psychologische Beeinflussung durch Berichte, Isolation und wiederholte Demütigungen, die in ihrer Gesamtheit zur Erschöpfung und Zerstörung der psychischen Verfassung der Häftlinge führten.
Übersetzung: Julian Hasche
Quelle: https://spring96.org/ru/news/120430
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