Drangsalierungen und Schikanen des Gerichts gegen Orlov

Derzeit läuft das Berufungsverfahren gegen das Urteil im Verfahren gegen Oleg Orlov. Orlov befindet sich daher nach wie vor in Untersuchungshaft – mittlerweile, nach Ablauf der zweiwöchigen Quarantäne, im Ermittlungsisolator 5 (Vodnik) in Moskau.

Das Gericht – genauer, die Richterin Jelena Astachova – hat angeordnet, dass Orlov nun täglich ins Gericht gebracht wird, um die Unterlagen zum Berufungsverfahren zur Kenntnis zu nehmen. Konkret bedeutet dies, dass er früh morgens (vor dem Frühstück) im Bus abtransportiert wird und dann nach mehreren Stunden bei Gericht eintrifft (ein einem Sammeltransport mit einer Reihe weiterer Häftlinge). Der Bus ist nicht geheizt und wird nicht gelüftet. Mitunter (bisher mindestens dreimal) erfolgt der Transport vergebens – die Unterlagen liegen nicht bereit oder können ihm nicht vorgelegt werden . Dann sitzt er den Tag nutzlos in einem Warteraum unter Bewachung und wird abends unverrichteter Dinge in seine Haftanstalt zurückgebracht, wo er nach dem regulären Abendessen eintrifft.

Somit hat er in diesen Tagen keine Möglichkeit, seine Anwälte (vertraulich) zu konsultieren, reguläre Mahlzeiten einzunehmen, am Hofgang teilzunehmen oder, falls nötig, ärztliche Behandlung in Anspruch zu nehmen. Die letzte Frage wurde in den letzten Tagen akut, weil sich Orlov bei den Fahrten stark erkältet hat und er keinen Arzt konsultieren konnte, da er tagsüber eben wegen der Akteneinsicht zum Gericht musste.

Inzwischen hatte Orlov als Komplikation einen deutlichen Hörverlust erlitten. Nach zwei Eingaben wurde nunmehr eine ärztliche Konsultation ermöglicht, der Arzt verschrieb eine Behandlung.

Die Richterin zeigte sich davon unbeeindruckt. Orlov habe keine "medizinischen Bescheinigungen" vorgelegt, und unterstellte ihm, den Prozess in die Länge ziehen zu wollen. Bis zum kommenden Freitag, dem 5. April, müsse die Akteneinsicht abgeschossen sein. Bis dahin habe Orlov täglich im üblichen Rhythmus bei Gericht zu erscheinen, um das Verfahren nicht hinauszuzögern.

3. April 2024

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