Dringende Warnung des Europarats an Russland vor Missachtung des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs

Der Generalsekretär des Europarats, Thorbjörn Jagland, erklärte sich zutiefst besorgt: Der von Alexander Torschin eingebrachte Gesetzentwurf, der in dieser Woche in der Duma beraten werden soll, sieht vor, dass strittige Entscheidungen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs erst nach Zustimmung durch das russische Verfassungsgericht umgesetzt werden.
Auch russische Menschenrechtsorganisationen appellierten in einem Aufruf vom 29. Juni 2011 an die Abgeordneten, dem Entwurf nicht zuzustimmen. Dieser sei nicht mit der russischen Verfassung vereinbar, die dem internationalen Recht Vorrang vor nationalem Recht einräumt.
Sollte das Gesetz verabschiedet werden, so hätte dies ernste Folgen für Russland. Die Mitgliedschaft im Europarat setzt den Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention voraus, in der die Mitgliedstaaten sich zur Umsetzung der Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs verpflichten. Widersetzt sich ein Land dieser Umsetzung, müsste das Ministerkomitee über entsprechende Sanktionen - Entzug des Stimmrechts, Ausschluss des Landes - entscheiden.
Mitglied des Europarats sind alle west –und osteuropäischen Staaten mit Ausnahme von Weißrussland.
30.06.2011

Der Generalsekretär des Europarats, Thorbjörn Jagland, erklärte sich zutiefst besorgt: Der von Alexander Torschin eingebrachte Gesetzentwurf, der in dieser Woche in der Duma beraten werden soll, sieht vor, dass strittige Entscheidungen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs erst nach Zustimmung durch das russische Verfassungsgericht umgesetzt werden.
Auch russische Menschenrechtsorganisationen appellierten in einem Aufruf vom 29. Juni 2011 an die Abgeordneten, dem Entwurf nicht zuzustimmen. Dieser sei nicht mit der russischen Verfassung vereinbar, die dem internationalen Recht Vorrang vor nationalem Recht einräumt.
Sollte das Gesetz verabschiedet werden, so hätte dies ernste Folgen für Russland. Die Mitgliedschaft im Europarat setzt den Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention voraus, in der die Mitgliedstaaten sich zur Umsetzung der Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs verpflichten. Widersetzt sich ein Land dieser Umsetzung, müsste das Ministerkomitee über entsprechende Sanktionen - Entzug des Stimmrechts, Ausschluss des Landes - entscheiden.
Mitglied des Europarats sind alle west –und osteuropäischen Staaten mit Ausnahme von Weißrussland.
30.06.2011

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