Diese Entscheidung hatte viele Proteste ausgelöst.
Das MGIMO hat die Entlassung inzwischen aufgehoben. Das Institut begründet dies damit, dass Subov Mitglied der Wahlkommission eines Moskauer Bezirks sei. Dies sei von der Territorialen Wahlkommission des Bezirks Chamovniki mitgeteilt worden. Mitglieder einer Wahlkommission dürfen während ihrer Amtszeit nicht entlassen werden.
Das MGIMO-Verwaltung betonte in der Erklärung, dass ihre Auffassung, dass Subov "die Grundregeln korporativen Verhaltens verletzt" habe, davon unberührt bleibe.
15.4.2014