Bereits seit dem 25. September kommt es in Inguschetien zu zahlreichen Protesten. Seit dem 4. Oktober findet im Zentrum der Stadt Magas eine unbefristete Protestaktion statt. Die Teilnehmer erklären die Unzulässigkeit der Ratifizierung eines Grenzabkommens durch das Parlament der Republik Inguschetien, welches von den Oberhäuptern beider Subjekte der Russischen Föderation, der Republik Inguschetien und der Republik Tschetschenien, unterzeichnet worden ist.
Ohne die Frage der Grenze und der Neuverteilung von Territorien zu berühren, weisen wir auf folgendes hin. Die Zuspitzung der Situation in Inguschetien wurde vor allem und in erster Linie provoziert durch das Schweigen der Behörden. Am Vorabend der Unterzeichnung des Grenzabkommens haben es die Behörden der Republiken bewusst vermieden, dieses wichtige Thema zum Gegenstand einer breiten öffentlichen Diskussion zu machen. Und nach der Unterzeichnung erhielt die Öffentlichkeit von den Behörden der Republiken keine klare und vollständige Information zu allen Fragen, die mit der Grenzmarkierung in Zusammenhang stehen. Die Situation wurde verschärft durch die Mitteilung mehrerer Abgeordneter über eine Fälschung der Abstimmungsergebnisse zum Grenzabkommen im Parlament der Republik Inguschetien. Danach änderte sich der Charakter der Protestaktion: Zur Ablehnung der Demarkation der Verwaltungsgrenze kam der Kampf für die Einhaltung der Normen der Gesetzmäßigkeit hinzu, für die Einhaltung der Rechte und für die Achtung der Würde der Einwohner der Republik.
Wir fordern die Behörden aller Ebenen dazu auf, keinesfalls Gewalt gegen die Menschen anzuwenden, die ihre gesetzlichen Rechte schützen, Transparenz bei den Vorgehensweisen der Machthabenden fordern sowie die Bestrafung der Falsifikatoren.
Wir fordern die föderalen Behörden Russlands auf, sich bewusst zu werden, dass die Verantwortung für die weitere Entwicklung der Situation in der Republik nun vor allem bei ihnen liegt.
Es ist unabdingbar,
Wir rufen die Protestierenden auf, Beharrlichkeit und Geduld zu zeigen, sich nicht auf Provokationen einzulassen und keinerlei Gewalt im Verlauf des Kampf um eine öffentliche und gesetzgemäße Entscheidung der Grenzfrage zuzulassen.
5. Oktober 2018