Wir, Vertreter russischer Nichtregierungsorganisationen, drücken unsere äußerste Besorgnis im Zusammenhang mit der Behandlung des Gesetzentwurfs "Über einige Änderungen an Gesetzesakten der Russischen Föderation" in der Staatsduma aus, dessen Ziel die Verschärfung der Kontrolle über die Institute der Zivilgesellschaft ist. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen widersprechen völlig den Erklärungen der russischen Staatsführung, in denen sie die Entwicklung der Zivilgesellschaft unterstützt. Anstelle der von den Autoren des Gesetzesentwurfs deklarierten "Stabilisierung" und "Gleichberechtigung" wird die Annahme solcher Änderungen zur Lähmung des gesellschaftlichen Lebens, zur Destabilisierung und zur Rechtswillkür führen.
Die Annahme des von einer Abgeordnetengruppe der Fraktionen Einiges Russland, Rodina, KPRF und LDPR vorgeschlagenen Gesetzes führt zur Einstellung der Tätigkeit einer großen Zahl von Organisationen und fügt den Interessen unseres Landes erheblichen Schaden zu. Wir sind davon überzeugt, dass Gesellschaft und Staat bisher noch nicht vollständig bewusst ist, in welchem Maße die russischen Nichtregierungsorganisationen einen wesentlichen Beitrag zur Wirtschaft und zur sozialen Entwicklung des Landes leisten und dabei Funktionen übernehmen, die weder der Staat noch die Marktinstitute ausfüllen.
Nach übereinstimmender Einschätzung von Experten diskriminiert das Gesetz Nichtregierungsorganisationen und schränkt das Verfassungsrecht der Bürger auf Vereinigung erheblich und unbegründet ein. Es verschlechtert die Rechtsstellung von gesellschaftlichen Vereinigungen und Nichtregierungsorganisationen und begrenzt die Freiheit ihrer Tätigkeit. Damit werden sie kommerziellen, staatlichen und kommunalen Organisationen gegenüber benachteiligt.
Ebenso wird das Verfassungsrecht der Bürger auf nichtformale, nichtregistrierte Vereinigung, also ohne den Status einer juristischen Person anzustreben, eingeschränkt. Künftig sollen solche Vereinigungen sie die staatlichen Registrierungsbehörden über ihre Existenz informieren müssen. Dabei soll die Form dieser Benachrichtigung nicht durch das Gesetz, sondern durch die Regierung der Russischen Föderation bestimmt werden. Außerdem beinhaltet der Gesetzentwurf eine sehr schwammige Aufzählung zusätzlicher Gründe, aus denen Organisationen die Registrierung verweigert werden kann.
Der Gesetzentwurf beinhaltet die ungerechtfertigte Verschärfung der Kontrolle über die Tätigkeit aller russischen Nichtregierungsorganisationen, unabhängig davon, womit sie sich beschäftigen. Es ist geplant, dass die staatlichen Registrierungsorgane mit zusätzlichen Kontrollvollmachten versehen werden. Künftig sollen sie die Tätigkeit nichtkommerzieller Organisationen inhaltlich und finanziell kontrollieren, zu jeder Zeit und ohne irgendeine Begründung Finanz- und andere Dokumente anfordern können. Damit verlieren gesellschaftliche Vereinigungen nicht nur endgültig den Status der Selbstverwaltung, sondern damit wird auch der Boden für Beamtenwillkür und selektive Rechtsanwendung bereitet.
Besonders streng wird die Tätigkeit ausländischer nichtkommerzieller Organisationen in Russland eingeschränkt. Vorgesehen ist es, die Tätigkeit von Vertretungen und Filialen ausländischer und internationaler nichtkommerzieller Organisationen zu verbieten. Sie sollen sch künftig nur noch in der Form einer gesellschaftlichen Vereinigung, also als russische juristische Personen vertreten lassen können. Das ist aus rechtlichen Gründen für den größten Teil ausländischer Organisationen nicht möglich. Dadurch wird die Tätigkeit vieler ausländischer NGO, die in ganz unterschiedlichen Sphären, darunter im Bereich von Kultur, sozialer Unterstützung der Bevölkerung, Gesundheitsvorsorge, Bildung und Umweltschutz, arbeiten faktisch ungesetzlich. Außerdem verlieren ausländische Bürger, die kein ständiges Aufenthaltsrecht in Russland haben, das Recht, russische NGO zu gründen oder in ihnen aktiv zu sein. Das verletzt direkt die Verfassung der Russischen Föderation, die jedem (und nicht nur russischen Bürgern) das Recht auf Vereinigung garantiert.
Eine Reihe der vorgeschlagenen Änderungen widersprechen direkt den Normen des Völkerrechts und der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Russland ratifiziert hat. Dadurch wird das Ansehen Russlands als Garant des Völkerrechts untergraben. Als Ergebnis einer Annahme des Gesetzentwurfs wird Russland großer Schaden zugefügt, was sich besonders deutlich am Vorabend der Übernahme des Vorsitzes der in der G8 zusammengeschlossenen Industrieländer durch Russland zeigt.
Juristische Expertisen des Gesetzesentwurfs zeigen, dass eine Annahme in den kommenden Monaten schwerwiegende Folgen für das Funktionieren der Zivilgesellschaft haben wird. Die Satzungen aller nichtkommerziellen Organisationen in Russland müssen unter der Drohung ihrer Schließung binnen einen Jahres mit den neuen Forderungen in Übereinstimmung gebracht und von den Justizorganen genehmigt werden. Diese Prozedur steht mehreren Hunderttausend Organisationen bevor. Wenn man die im Gesetzentwurf enthaltenen verschwommenen, rechtlich kaum fassbaren und sehr breit angelegten Gründe für eine Ablehnung der Registrierung in Betracht zieht, dann wird diese Umregistrierung ohne Frage die Arbeit der meisten NGO lähmen. Das betrifft wohltätige Organisationen ebenso wie kulturelle, Behindertenverbände wie Jugendorganisationen, Menschenrechtler und Umweltschützer. Der Prozess der gleichzeitigen Registrierung hunderttausender russischer NGO und ebenso die bürokratische Kontrolle ihrer Arbeit wird zu erheblichen Mehrausgaben aus dem Staatsbudget führen, was die Autoren des Gesetzentwurfs bewusst verschweigen.
Mit den nichtkommerziellen Organisationen wurde über den Gesetzentwurf - im Widerspruch zu den wiederholten Erklärungen der russischen Staatsführung, dass der Dialog des Staates mit der Zivilgesellschaft notwendig sei - überhaupt nicht gesprochen. Die nichtöffentliche Vorbereitung des Gesetzentwurfs zeugt davon, dass sich seine Initiatoren im Klaren darüber sind, dass er gegen die Interessen der Zivilgesellschaft gerichtet ist und bei einer wirklichen und offenen Debatte nicht durchsetzbar wäre.
Wir sind davon überzeugt, dass die Zivilgesellschaft in Russland nicht "stabilisiert" werden muss, si muss sich entwickeln können. Totale Kontrolle hilft ihrer Entwicklung dagegen nicht. Weil der vorgeschlagene Gesetzentwurf diskriminierenden Charakter hat, weil er nicht verfassungskonform ist, weil die Gefahr bürokratischer Willkür bei seiner Anwendung besteht, weil die zu erwartende Kürzung der Programme der nichtkommerziellen Organisationen negative soziale und wirtschaftliche Folgen haben wird, weil er den Staat viel Geld kosten wird und weil es keine vernünftigen Argumente für seine Annahme gibt, appellieren wir an die Regierung und an das Parlament mit der Forderung, diesen Gesetzentwurf nicht zu unterstützen.
Wir erklären unser Nein zur Verschärfung der Kontrolle über die Zivilgesellschaft und unser Ja für ihre freie Entwicklung zum Wohl unseres Landes.
Unterschriften:
Initiatoren der Erklärung:
Ljudmila Alxejewa, Moskauer Helsinki Gruppe
Manana Aslamsjan, Agentur "Internews"
Alexander Ausan, Institut Nationales Projekt "Gesellschaftsvertrag"
Ljudmila Wachnina, Menschenrechtszentrum Memorial
Walntin Gefter, Institut für Menschenrechte
Lidija Grafowa, Forum der Umsiedlerorganisationen
Leonid Grigorijew, Assoziation unabhängiger Wirtschaftsanalysezentren
Galina Grischina, "Ost-West: Fraueninnovationsprojekte"
Alexander Daniel, Internationales Memorial
Jurij Dschibladse, Zentrum zur Entwicklung von Demokratie und Menschenrechten
Swjatoslaw Sabelin, Internationale Sozial-Ökologische Union
Olg Komarowskij, Institut Nationales Projekt "Gesellschaftsvertrag"
Ida Kuklina, Union der Komitees der Soldatenmütter Russlands
Tatjana Lokschina, Zentrum "Demos"
Arsenij Roginskij, Internationales Memorial
Jelena Rusakowa, Jugendzentrum für Menschenrechte und Rechtskultur
Natalja Samower, Historikerin
Natalja Taubina, Fonds "Gesellschaftliches Verdikt"
Michail Timentschik, Fond "Stützpunkte"
Jelena Topolewa, Agentur für Soziale Information
Grigorij Schwedow, Internationales Memorial
Bis 15.11.05 haben auf der Website "Menschenrechte in Russland" (
Übersetzung: Jens Siegert
Quelle:
http://www.memo.ru/daytoday/5nko1114.htm
Wir, Vertreter russischer Nichtregierungsorganisationen, drücken unsere äußerste Besorgnis im Zusammenhang mit der Behandlung des Gesetzentwurfs "Über einige Änderungen an Gesetzesakten der Russischen Föderation" in der Staatsduma aus, dessen Ziel die Verschärfung der Kontrolle über die Institute der Zivilgesellschaft ist. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen widersprechen völlig den Erklärungen der russischen Staatsführung, in denen sie die Entwicklung der Zivilgesellschaft unterstützt. Anstelle der von den Autoren des Gesetzesentwurfs deklarierten "Stabilisierung" und "Gleichberechtigung" wird die Annahme solcher Änderungen zur Lähmung des gesellschaftlichen Lebens, zur Destabilisierung und zur Rechtswillkür führen.
Die Annahme des von einer Abgeordnetengruppe der Fraktionen Einiges Russland, Rodina, KPRF und LDPR vorgeschlagenen Gesetzes führt zur Einstellung der Tätigkeit einer großen Zahl von Organisationen und fügt den Interessen unseres Landes erheblichen Schaden zu. Wir sind davon überzeugt, dass Gesellschaft und Staat bisher noch nicht vollständig bewusst ist, in welchem Maße die russischen Nichtregierungsorganisationen einen wesentlichen Beitrag zur Wirtschaft und zur sozialen Entwicklung des Landes leisten und dabei Funktionen übernehmen, die weder der Staat noch die Marktinstitute ausfüllen.
Nach übereinstimmender Einschätzung von Experten diskriminiert das Gesetz Nichtregierungsorganisationen und schränkt das Verfassungsrecht der Bürger auf Vereinigung erheblich und unbegründet ein. Es verschlechtert die Rechtsstellung von gesellschaftlichen Vereinigungen und Nichtregierungsorganisationen und begrenzt die Freiheit ihrer Tätigkeit. Damit werden sie kommerziellen, staatlichen und kommunalen Organisationen gegenüber benachteiligt.
Ebenso wird das Verfassungsrecht der Bürger auf nichtformale, nichtregistrierte Vereinigung, also ohne den Status einer juristischen Person anzustreben, eingeschränkt. Künftig sollen solche Vereinigungen sie die staatlichen Registrierungsbehörden über ihre Existenz informieren müssen. Dabei soll die Form dieser Benachrichtigung nicht durch das Gesetz, sondern durch die Regierung der Russischen Föderation bestimmt werden. Außerdem beinhaltet der Gesetzentwurf eine sehr schwammige Aufzählung zusätzlicher Gründe, aus denen Organisationen die Registrierung verweigert werden kann.
Der Gesetzentwurf beinhaltet die ungerechtfertigte Verschärfung der Kontrolle über die Tätigkeit aller russischen Nichtregierungsorganisationen, unabhängig davon, womit sie sich beschäftigen. Es ist geplant, dass die staatlichen Registrierungsorgane mit zusätzlichen Kontrollvollmachten versehen werden. Künftig sollen sie die Tätigkeit nichtkommerzieller Organisationen inhaltlich und finanziell kontrollieren, zu jeder Zeit und ohne irgendeine Begründung Finanz- und andere Dokumente anfordern können. Damit verlieren gesellschaftliche Vereinigungen nicht nur endgültig den Status der Selbstverwaltung, sondern damit wird auch der Boden für Beamtenwillkür und selektive Rechtsanwendung bereitet.
Besonders streng wird die Tätigkeit ausländischer nichtkommerzieller Organisationen in Russland eingeschränkt. Vorgesehen ist es, die Tätigkeit von Vertretungen und Filialen ausländischer und internationaler nichtkommerzieller Organisationen zu verbieten. Sie sollen sch künftig nur noch in der Form einer gesellschaftlichen Vereinigung, also als russische juristische Personen vertreten lassen können. Das ist aus rechtlichen Gründen für den größten Teil ausländischer Organisationen nicht möglich. Dadurch wird die Tätigkeit vieler ausländischer NGO, die in ganz unterschiedlichen Sphären, darunter im Bereich von Kultur, sozialer Unterstützung der Bevölkerung, Gesundheitsvorsorge, Bildung und Umweltschutz, arbeiten faktisch ungesetzlich. Außerdem verlieren ausländische Bürger, die kein ständiges Aufenthaltsrecht in Russland haben, das Recht, russische NGO zu gründen oder in ihnen aktiv zu sein. Das verletzt direkt die Verfassung der Russischen Föderation, die jedem (und nicht nur russischen Bürgern) das Recht auf Vereinigung garantiert.
Eine Reihe der vorgeschlagenen Änderungen widersprechen direkt den Normen des Völkerrechts und der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Russland ratifiziert hat. Dadurch wird das Ansehen Russlands als Garant des Völkerrechts untergraben. Als Ergebnis einer Annahme des Gesetzentwurfs wird Russland großer Schaden zugefügt, was sich besonders deutlich am Vorabend der Übernahme des Vorsitzes der in der G8 zusammengeschlossenen Industrieländer durch Russland zeigt.
Juristische Expertisen des Gesetzesentwurfs zeigen, dass eine Annahme in den kommenden Monaten schwerwiegende Folgen für das Funktionieren der Zivilgesellschaft haben wird. Die Satzungen aller nichtkommerziellen Organisationen in Russland müssen unter der Drohung ihrer Schließung binnen einen Jahres mit den neuen Forderungen in Übereinstimmung gebracht und von den Justizorganen genehmigt werden. Diese Prozedur steht mehreren Hunderttausend Organisationen bevor. Wenn man die im Gesetzentwurf enthaltenen verschwommenen, rechtlich kaum fassbaren und sehr breit angelegten Gründe für eine Ablehnung der Registrierung in Betracht zieht, dann wird diese Umregistrierung ohne Frage die Arbeit der meisten NGO lähmen. Das betrifft wohltätige Organisationen ebenso wie kulturelle, Behindertenverbände wie Jugendorganisationen, Menschenrechtler und Umweltschützer. Der Prozess der gleichzeitigen Registrierung hunderttausender russischer NGO und ebenso die bürokratische Kontrolle ihrer Arbeit wird zu erheblichen Mehrausgaben aus dem Staatsbudget führen, was die Autoren des Gesetzentwurfs bewusst verschweigen.
Mit den nichtkommerziellen Organisationen wurde über den Gesetzentwurf - im Widerspruch zu den wiederholten Erklärungen der russischen Staatsführung, dass der Dialog des Staates mit der Zivilgesellschaft notwendig sei - überhaupt nicht gesprochen. Die nichtöffentliche Vorbereitung des Gesetzentwurfs zeugt davon, dass sich seine Initiatoren im Klaren darüber sind, dass er gegen die Interessen der Zivilgesellschaft gerichtet ist und bei einer wirklichen und offenen Debatte nicht durchsetzbar wäre.
Wir sind davon überzeugt, dass die Zivilgesellschaft in Russland nicht "stabilisiert" werden muss, si muss sich entwickeln können. Totale Kontrolle hilft ihrer Entwicklung dagegen nicht. Weil der vorgeschlagene Gesetzentwurf diskriminierenden Charakter hat, weil er nicht verfassungskonform ist, weil die Gefahr bürokratischer Willkür bei seiner Anwendung besteht, weil die zu erwartende Kürzung der Programme der nichtkommerziellen Organisationen negative soziale und wirtschaftliche Folgen haben wird, weil er den Staat viel Geld kosten wird und weil es keine vernünftigen Argumente für seine Annahme gibt, appellieren wir an die Regierung und an das Parlament mit der Forderung, diesen Gesetzentwurf nicht zu unterstützen.
Wir erklären unser Nein zur Verschärfung der Kontrolle über die Zivilgesellschaft und unser Ja für ihre freie Entwicklung zum Wohl unseres Landes.
Unterschriften:
Initiatoren der Erklärung:
Ljudmila Alxejewa, Moskauer Helsinki Gruppe
Manana Aslamsjan, Agentur "Internews"
Alexander Ausan, Institut Nationales Projekt "Gesellschaftsvertrag"
Ljudmila Wachnina, Menschenrechtszentrum Memorial
Walntin Gefter, Institut für Menschenrechte
Lidija Grafowa, Forum der Umsiedlerorganisationen
Leonid Grigorijew, Assoziation unabhängiger Wirtschaftsanalysezentren
Galina Grischina, "Ost-West: Fraueninnovationsprojekte"
Alexander Daniel, Internationales Memorial
Jurij Dschibladse, Zentrum zur Entwicklung von Demokratie und Menschenrechten
Swjatoslaw Sabelin, Internationale Sozial-Ökologische Union
Olg Komarowskij, Institut Nationales Projekt "Gesellschaftsvertrag"
Ida Kuklina, Union der Komitees der Soldatenmütter Russlands
Tatjana Lokschina, Zentrum "Demos"
Arsenij Roginskij, Internationales Memorial
Jelena Rusakowa, Jugendzentrum für Menschenrechte und Rechtskultur
Natalja Samower, Historikerin
Natalja Taubina, Fonds "Gesellschaftliches Verdikt"
Michail Timentschik, Fond "Stützpunkte"
Jelena Topolewa, Agentur für Soziale Information
Grigorij Schwedow, Internationales Memorial
Bis 15.11.05 haben auf der Website "Menschenrechte in Russland" (
Übersetzung: Jens Siegert
Quelle:
http://www.memo.ru/daytoday/5nko1114.htm