Insbesondere stellte das Gericht in Paragraph 737 fest, dass das Verfahren grundlegend unfair war und gegen Artikels 6 der Konvention verstoßen hat, insofern als die Aufnahme und Prüfung von Beweismitteln durch das Gericht unfair war und die Anwalt-Mandaten-Vertraulichkeit verletzt wurde. Das Gericht fand auch Verstöße gegen Artikel 8 der Konvention in Bezug auf die Entsendung von Chodorkowski und Lebedew nach Sibirien zur Verbüßung ihrer Strafe. Das Gericht kritisierte zudem den direkten Versuch, die Anwälte, die am Europäischen Gerichtshof an dem Fall arbeiteten, einzuschüchtern.
"Wir begrüßen, dass in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zahlreiche Verstöße gegen die Rechte von Michail Borissowitsch während seines Prozesses festgestellt wurden", sagte Michail Chodorkowskis Anwältin, Karinna Moskalenko. Im Gespräch mit der Anwältin von Herrn Lebedew, Frau Elena Liptser, sagte Moskalenko weiter: "Die Feststellung des Gerichts ist von großer Bedeutung: Chodorkowski und Lebedew haben keinen fairen Prozess bekommen. Das Gericht verurteilte die Art und Weise wie der Prozess und die Berufung durchgeführt wurden. Das Gericht sagte auch, dass es rechtswidrig von den Behörden war, die beiden zur Verbüßung ihrer Strafe in entlegene Regionen in Sibirien zu schicken. Chodorkowski war über 7000 km von Moskau entfernt in Sibirien inhaftiert, was dazu führte, dass seine Zwillingssöhne ihn nicht besuchen konnten."
Frau Moskalenko fügte hinzu, dass "die Ungerechtigkeit in dem Verfahren so groß gewesen ist, dass die einzig angemessene Wiedergutmachung seitens Russland letztlich die Freilassung der beiden Männer wäre, und dies ohne weitere Verzögerung."
25.07.2013
(Wir veröffentlichen vorstehenden Artikel mit freundlicher Genehmigung des Chodorkovskij-Zentrums)
Insbesondere stellte das Gericht in Paragraph 737 fest, dass das Verfahren grundlegend unfair war und gegen Artikels 6 der Konvention verstoßen hat, insofern als die Aufnahme und Prüfung von Beweismitteln durch das Gericht unfair war und die Anwalt-Mandaten-Vertraulichkeit verletzt wurde. Das Gericht fand auch Verstöße gegen Artikel 8 der Konvention in Bezug auf die Entsendung von Chodorkowski und Lebedew nach Sibirien zur Verbüßung ihrer Strafe. Das Gericht kritisierte zudem den direkten Versuch, die Anwälte, die am Europäischen Gerichtshof an dem Fall arbeiteten, einzuschüchtern.
"Wir begrüßen, dass in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zahlreiche Verstöße gegen die Rechte von Michail Borissowitsch während seines Prozesses festgestellt wurden", sagte Michail Chodorkowskis Anwältin, Karinna Moskalenko. Im Gespräch mit der Anwältin von Herrn Lebedew, Frau Elena Liptser, sagte Moskalenko weiter: "Die Feststellung des Gerichts ist von großer Bedeutung: Chodorkowski und Lebedew haben keinen fairen Prozess bekommen. Das Gericht verurteilte die Art und Weise wie der Prozess und die Berufung durchgeführt wurden. Das Gericht sagte auch, dass es rechtswidrig von den Behörden war, die beiden zur Verbüßung ihrer Strafe in entlegene Regionen in Sibirien zu schicken. Chodorkowski war über 7000 km von Moskau entfernt in Sibirien inhaftiert, was dazu führte, dass seine Zwillingssöhne ihn nicht besuchen konnten."
Frau Moskalenko fügte hinzu, dass "die Ungerechtigkeit in dem Verfahren so groß gewesen ist, dass die einzig angemessene Wiedergutmachung seitens Russland letztlich die Freilassung der beiden Männer wäre, und dies ohne weitere Verzögerung."
25.07.2013
(Wir veröffentlichen vorstehenden Artikel mit freundlicher Genehmigung des Chodorkovskij-Zentrums)