Nun aber beginnt man die Sperrung von Websites in großem Stil als Instrument der Zensur sowie zur geheimdienstlichen Kontrolle über Massenkommunikationsmittel zu nutzen. Es genügt, an die Sperrung der Online-Ausgabe von „Grani.ru“, „Kasparov.ru“, des „Jeshednevnyj shurnal“ zu erinnern, außerdem des sozialen Netzwerks zur Pflege von Geschäftskontakten „LinkedIn“, der Seite der Nachrichtenagentur RBK-Ukraina sowie vieler anderer wichtiger ukrainischer Seiten und einer Reihe von Messenger-Diensten.
Wir sind überzeugt, dass jegliches Verbot von Informationsmaterialien, gleichgültig, wie sie verbreitet werden, nicht anders umgesetzt werden kann als auf dem Rechtsweg. Die Durchsicht von Schriftverkehr – einschließlich elektronischem – darf ebenfalls ausschließlich auf Gerichtsentscheid erfolgen.
Die Rückkehr zur Praxis des frühen Bolschewismus, zur der die Schließung von Medien gehört, die den Machthabern nicht genehm sind, ist kein Zeichen einer starken und legitimen Staatsmacht. Die in den letzten Jahren durch die Staatsorgane vorgenommene, vor allem politische und ideologische Zensur ist der späteren Praxis des „Entwickelten Sozialismus“ entlehnt. Sie ist eindeutig und ausdrücklich durch Artikel 29 der Russischen Verfassung verboten.
Wir bestehen darauf, dass die oppositionellen Internet-Quellen entsperrt werden müssen. Roskomnadzor und die Generalstaatsanwaltschaft sind verpflichtet, die Verfolgung und Blockierung von Online-Medien für die Verbreitung von Informationen, die Kritik an der Staatsmacht enthalten, einzustellen.
Wir fordern die Wiederherstellung der Freiheit der Medien in der Russischen Föderation, die uns durch die Verfassung garantiert wird.
15. Dezember 2017
Übersetzung: Nicole Hoefs-Brinker