Das Gesetz zum Gedenken an die bei der Verteidigung des Vaterlandes Gefallenen (Erstfassung von 1993) soll um einen Passus ergänzt werden, der es verbietet, „falsche Informationen zu verbreiten, die die Verdienste der bei der Verteidigung des Vaterlandes Gefallenen, die Autorität des Russischen Reichs, der UdSSR, der Russischen Föderation und ihrer Streitkräfte schmälern“.
Privatpersonen drohen bei Zuwiderhandlungen Strafzahlungen von 2000 bis 3000 Rubeln. Für Amtspersonen und juristische Personen sind deutlich höhere Zahlungen vorgesehen.
Ziel des Gesetzes ist es, ein weiteres „Eindringen von Ideen ins Massenbewusstsein zu verhindern, die im diametralen Gegensatz zum Patriotismus stehen“, so Micheev in der Erläuterung zum Gesetzentwurf. Die Ereignisse in der Ukraine Ende 2013 und Anfang 2014 hätten gezeigt, dass es sich hier um einen „Informationskrieg“ handele.
Die geltende Gesetzgebung müsse daher an die entstandene informationelle Bedrohung angepasst werden, die „nicht nur zu einer theoretischen Revision und Verfälschung historischer Fakten“ führe, sondern auch zur „Herausbildung eines negativen Russland-Bildes bei der heranwachsenden Generation“.
29.3.2014