Bisher wurde weder Oleg Sidjakin noch Marat Sajtschenko Rechtsbeistand gewährt. Vertreter des russischen Konsulats erhielten keinen Zugang zu ihnen.
Wenn die ukrainische Regierung Beweise hat, dass die Journalisten nicht ihrer beruflichen Tätigkeit nachgegangen sind, sondern an Verbrechen beteiligt waren, dann sind diese Beschuldigungen umgehend vorzulegen, und zwar unter Einhaltung aller prozessualen Normen, wie sie der Rechtsschutz für Festgenommene vorsieht.
Wenn den Journalisten indes lediglich vorgeworfen wird, über Kampfhandlungen bewaffneter Einheiten berichtet zu haben, die gegen die ukrainische Armee kämpfen, dann ist dieser Vorwurf nicht nur absurd, sondern steht darüber hinaus im Widerspruch zur Informationsfreiheit. Es ist Aufgabe von Journalisten, über das Geschehen zu informieren, darunter auch über bewaffnete innere Konflikte.
Die Anwesenheit von Journalisten im Lager einer der kämpfenden Parteien ist nicht als Teilnahme am Kampf zu bewerten. Solange die Journalisten keine Waffe in die Hand nehmen, erfüllen sie nur die wichtige, berufliche Aufgabe, die gesamte Weltgemeinschaft über die Ereignisse zu informieren.
Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL fordert die ukrainische Regierung auf, umgehend zu veranlassen, dass die Rechte der Journalisten Oleg Sidjakin und Marat Sajtschenko gewahrt werden.
23. Mai 2014