Es handelt sich um AGORA, den Ecodefense-Frauenrat, Obschtschestvennyj Verdikt (Öffentliches Verdikt), „Juristen für konstititionelle Rechte und Freiheiten“ und das Menschenrechtszentrum Memorial. Diese Organisationen hatten gegen staatsanwaltliche Anweisungen, sich als „ausländische Agenten“ registrieren zu lassen, geklagt und die Verfahren in erster Instanz verloren. Die Urteile werden angefochten und sind noch nicht rechtskräftig.
MEMORIAL hat in einer Erklärung die Einstellung der Organisation zu dem "Agentengesetz" erneut bekräftigt.
Das Antidiskriminierungszentrum MEMORIAL (ADZ) in Petersburg hat sich inzwischen aufgelöst, um der Registrierung als "ausländischer Agent" und den damit verbundenen Konsequenzen zu entgehen. Das Zentrum hat inzwischen gegen den Gerichtsentscheid, der es zur Registrierung zwingen sollte, beim Europäischen Menschenrechtsgericht Klage eingereicht. In der Klage legt das ADZ dar, dass drei Artikel der Europäischen Konvention für Menschenrechte durch das Gerichtsurteil verletzt worden sind.
22. Juli 2014