Am 27. Januar hatte das Gericht vom Justizministerium Unterlagen angefordert, die als Grundlage für die skandalöse Eintragung gedient hatten. Auf der heutigen Verhandlung stellte das Justizministerium den Antrag, die Staatsanwaltschaft hinzuzuziehen, da die Eintragung auf Grund einer Überprüfung und entsprechenden Beurteilung durch letztere erfolgt sei.
Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL hatte damals eine Aufforderung erhalten, sich als "ausländischer Agent" registrieren zu lassen. Die Klage gegen diesen Bescheid hatte es nach einem langwierigen Verfahren am 23. Mai 2014 verloren.
Vor wenigen Tagen hat ein Urteil des russischen Verfassungsgerichts das Gesetz, das die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft regelt und ihr umfassende Überprüfungsrechte gewährt, für verfassungswidrig erklärt. Das dürfte MEMORIAL in dem Verfahren als zusätzliches Argument zugute kommen.
Der nächste Termin wurde für den 11. März angesetzt.
19. Februar 2015