Lange Haftstrafen für verschleppte Ukrainer

Das Militärgericht in Rostov am Don hat erneut fünf Ukrainer zu langen Haftstrafen verurteilt.

Die Betroffenen stammen aus Melitopol, einer Stadt im Gebiet Zaporizhzhia. Ihnen wird zur Last gelegt, im April 2022 in der damals schon von russischen Truppen besetzten Stadt einen Terrorakt vorbereitet zu haben. Sie hätten in unmittelbarer Nähe einer Ausgabestelle für Hilfsgüter ein mit Sprengstoff beladenes Auto zur Explosion bringen wollen.

Ihor Horlov (37 J.) und Jurij Petrov (64 J) wurden zu vierzehn Jahren Haft verurteilt, Andrij Holubev (46 J.) und Oleksandr Zhukuv (56 J.) zu zwölf und Volodymyr Suev (44 J.) zu elf Jahren. Davon sind die ersten fünfeinhalb Jahre im Gefängnis zu verbüßen, die nachfolgende Zeit in einer Kolonie im strengen Vollzug. Nach Version der Anklage wurde die Gruppe von Volodymyr Minko geleitet, der sich Zaporizhzhia aufhält (das nicht besetzt ist). Ihor Horlov gehörte als einziger den ukrainischen Streitkräften an, die anderen waren entweder Reservisten der Territorialverteidigung oder bereits außer Dienst (Petrov). Vor ihrer Festnahme hatten sie sich kaum gekannt.

Vor Gericht sagten die Verurteilten aus, dass sie Anfang April 2022 von russländischen Organen entführt worden seien. Zunächst hielt man sie in unterirdischen Gefängnissen in Melitopol fest (fast die ganze Zeit in Handschellen und mit einem Sack über dem Kopf, sie wurden verprügelt und mit Elektroschocks gefoltert). Am 19. April wurden sie auf die Krym gebracht. Erst dort wurde ihre Festnahme offiziell registriert, und sie wurden formell verhaftet. Das ist eine bekannte Praxis der Behörden, die so die Verantwortung für alles bestreiten, was sich vor dem Datum der offiziellen Festnahme abgespielt hat. Später wurden die Häftlinge nach Moskau ins „Lefortovo“-Gefängnis überführt.

Als „Beweismittel“ diente der Anklage die Korrespondenz der fünf Verurteilten auf ihren Mobiltelefonen mit Volodymyr Minko. Allerdings ist da nirgends von einem Terrorakt die Rede, sondern nur von Alltagsproblemen und von Truppenbewegungen der Besatzungsstreitkräfte. Als weiterer „Beweis“ wurde auf die Schuldbekenntnisse verwiesen, die die Ukrainer nach den ersten Verhören unterschrieben hatten. Diese selbst erkennen ihre Schuld nicht an, und die Verteidigung betont, dass die anfänglichen Geständnisse unter der Folter zustande kamen und daher als Beweismittel nicht in Betracht kommen.

Quelle: https://zona.media/news/2025/04/29/melitopol-5

9. Mai 2025

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