Erklärung des Zentrums zum Schutz der Menschenrechte Memorial
Am 10. Oktober führte die Russische Föderation einen massiven Angriff auf ukrainisches Territorium durch, mit über hundert Raketen und Drohnen. Viele Raketen schlugen Berichten zufolge in Wohnhäuser ein. Ein Hauptziel war die zivile Energie-Infrastruktur.
Russland hat damit gegen die Gesetze und Regeln zur Kriegsführung verstoßen. Es hat Kriegsverbrechen begangen. Sein zuvor schon begangenes Verbrechen der Aggression wird dadurch noch schwerwiegender.
Die russischen Propagandisten und Politiker bezeichnen diese massiven Angriffe ziviler Ziele als „Antwort“ auf die teilweise Zerstörung der Krim-Brücke. Aber ein vorsätzlicher Angriff auf die Zivilbevölkerung und zivile Objekte ist ein gezieltes Verbrechen. Sie anzugreifen ist unter keinen Umständen zulässig, auch nicht als Reaktion auf mutmaßliche Verstöße der anderen Seite.
Artikel 52 des Ersten Zusatzprotokolls zur Genfer Konvention hält ausdrücklich fest, dass zivile Objekte nicht zu Zielen von Angriffen oder Repressalien werden dürfen.
Wir bedauern die Opfer und ihre Angehörigen. Wir rufen die Weltgemeinschaft dazu auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um eine Beendigung dieser verbrecherischen Praxis zu erreichen.
Der Rat des Zentrums zum Schutz der Menschenrechte Memorial
10. Oktober 2022