Memorial: Klage beim Verfassungsgericht

Memorial International und das Wissenschaftliche Zentrum für Information und Aufklärung (NIPC) MEMORIAL reichen Beschwerde beim Verfassungsgericht gegen die Beschlagnahmung ihrer Räumlichkeiten ein.

Memorial International und das Wissenschaftliche Zentrum für Information und Aufklärung (NIPC) MEMORIAL haben am 23. Mai beim Verfassungsgericht Klage gegen die Entscheidung eingelegt, das Memorial-Gebäude am Karetnyj Rjad an den russischen Staat zu übergeben.

Die für Memorial tätigen Anwälte wiesen darauf hin, dass die Gerichte bei dieser Entscheidung die Gesetze über NGOs und den Artikel des Bürgerlichen Gesetzbuches über Spenden dahingehend falsch interpretiert hätten, dass bei der Auflösung einer öffentlichen Vereinigung diese ihr Vermögen an den Staat übertragen müsse und kein Recht habe, dieses Vermögen für die in ihrer Satzung festgelegten Zwecke zu übertragen.

Als sich die Liquidierung von Memorial International 2021 abzeichnete, hatte die Organisation im Rahmen einer Schenkungsvereinbarung das Gebäude am Karetnyj Rjad in Moskau, das sich seit 2005 in ihrem Besitz befand und in dem sie ihren Sitz hatte, einem anderen Memorial-Verband, dem Wissenschaftlichen Zentrum für Information und Aufklärung, übertragen. Dieser war damals nicht von einem Verbot bedroht und auch nicht als „ausländischer Agent“ registriert.

Im September 2022 legte die Generalstaatsanwaltschaft Einspruch gegen die zwischen Memorial International und dem NIPC abgeschlossenen Vereinbarungen ein, das Gericht hatte sich schließlich dieser Argumentation angeschlossen und „das als Spende übertragene Vermögen in staatliches Einkommen umgewandelt“.

30. Mai 2024

Zurück

Suche