Am 20. November 2013 hatte bereits ein Bezirksgericht die Aufforderung des Staatsanwalts für unzulässig erklärt, derzufolge sich der Verband als "ausländischer Agent" hätte registrieren müssen. Gegen diese Anordnung hatte Memorial geklagt und sich damit ebenso wie zahlreiche andere NGOs gegen dieses Ansinnen verwahrt.
Die Staatsanwaltschaft hatte dieses Urteil angefochten. Die Gerichtsverhandlung war bereits auf den 2. April angesetzt, dann aber wegen der ausstehenden Entscheidung des Verfassungsgerichts sowie des Europäischen Menschenrechtsgerichts über das "Agentengesetz" die Entscheidung vertagt. Das Verfassungsgericht hat das Gesetz inzwischen für verfassungsgemäß erklärt.
Der Staatsanwalt wartete heute mit neuen Unterlagen auf - und zwar mit einem deklassifizierten (freigegebenen) FSB-Bericht, der indes eine andere (allerdings gleichnamige) Organisation betraf. Nach eingehender Prüfung lehnte das Gericht es ab, diese Unterlagen zu berücksichtigen, zumal sie beim Verfahren in erster Instanz nicht vorgelegt worden waren.
23.4.2014