Die Eingabe der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL und des dazugehörigen Menschenrechtszentrums bezüglich des rechtswidrigen Vorgehens der Staatsanwaltschaft wurde nach Korrespondentenmitteilung über Interfax heute durch das Moskauer Bezirksgericht abgewiesen.
Die Gesellschaft hatte die Einstellung der Überprüfung gefordert.
Das Gericht gab dem nicht statt und erklärte, dass die von der Generalstaatsanwaltschaft veranlasste Überprüfung dazu diente festzustellen, ob die Organisation die föderalen Gesetze einhalte.
Die Eingabe der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL und des dazugehörigen Menschenrechtszentrums bezüglich des rechtswidrigen Vorgehens der Staatsanwaltschaft wurde nach Korrespondentenmitteilung über Interfax heute durch das Moskauer Bezirksgericht abgewiesen.
Die Gesellschaft hatte die Einstellung der Überprüfung gefordert.
Das Gericht gab dem nicht statt und erklärte, dass die von der Generalstaatsanwaltschaft veranlasste Überprüfung dazu diente festzustellen, ob die Organisation die föderalen Gesetze einhalte.
24.05.2013