Vor wenigen Tagen wurde eine weitere Novelle zum berüchtigten „Agentengesetz“ verabschiedet, die zum 1. Dezember dieses Jahres in Kraft tritt – das Gesetz zur „Kontrolle der Tätigkeit von Personen, die sich unter ausländischem Einfluss befinden“.
Das im Juli 2012 verabschiedete Agentengesetz (gültig seit dem 21. November 2012) ist inzwischen etliche Male ergänzt und erweitert worden, jedes Mal zum Nachteil der potentiell Betroffenen. 2020 wurde der Geltungsbereich des Gesetzes massiv ausgeweitet. Nicht nur Organisationen, die „politisch tätig“ sind und finanzielle Unterstützung aus dem Ausland erhalten, werden seitdem als „Agenten“ registriert, sondern auch Medien, nicht registrierte Organisationen, Einzelpersonen usw.
In der jetzt verabschiedeten Neufassung kann auch jemand als „ausländischer Agent“ bestimmt werden, der keinerlei finanzielle Förderung aus dem Ausland erhält, aber sich in anderer Weise „unter ausländischem Einfluss“ befindet und politisch aktiv ist.
Ausländischer Einfluss wird bestimmt als Unterstützung (finanziell, materiell, organisatorisch oder anders) und/oder Einwirkung (durch Zwang, Überzeugung oder andere Weise), die von ausländischen Staatsbürgern, Einrichtungen, Organisationen, Staatenlosen oder auch von russischen Staatsbürgern oder juristischen Personen ausgeht, die ihrerseits ausländische Unterstützung erhalten oder eine solche vermitteln oder die unter ausländischem Einfluss stehen.
Die Folgen für „Agenten“ sind noch einschneidender als bisher – sie werden teilweise ihren Beruf nicht mehr ausüben können, wenn sie in staatlichen Bildungsinstitutionen (Universitäten, Instituten) beschäftigt sind.
Zusätzlich wird noch eine weitere Kategorie für Personen eingeführt, und zwar für jene, die mit ausländischen Agenten "organisatorisch verbunden" sind. Dazu gehören Mitglieder, Mitarbeiter und Leiter von NGOs sowie nicht registrierten Organisationen, die als „Agenten“ registriert sind, sowie Personen, die von diesen unterstützt werden. Allerdings sind diese nicht den Beschränkungen unterworfen, wie sie für „Agenten“ gelten. Für diesen Personenkreis wird ein eigenes Register geschaffen. Die bisher schon bestehenden vier Register werden zu einem einzigen zusammengeführt.
5. Juli 2022