Im November letzten Jahres hatte MEMORIAL auf Grund anhaltender Einwände des Justizministeriums die verlangten Satzungsänderungen vorgenommen. Diese Änderungen betreffen nicht die inhaltliche Arbeit, sondern die Organisationsstruktur. Darauf folgten weitere und keineswegs einfache Auseinandersetzungen mit den Behörden.
Heute erklärte das Justizministerium schließlich vor Gericht, dass die Organisation alle Mängel beseitigt habe. Es zog seinen Antrag auf die Liquidierung von MEMORIAL jedoch nicht zurück, sondern erklärte, diese Entscheidung dem Gericht vorzubehalten.
Zugleich betonte das Ministerium, MEMORIAL leiste eine gute Arbeit von bleibendem Wert und solle seine Tätigkeit fortsetzen.
Das Oberste Gericht folgte dieser Einschätzung des Ministeriums und lehnte den Antrag ab.
28. Januar 2015